Wohnmobil-Schadenersatzklage wegen Abgasmanipulationen beim Hymer T 594 GL
Der Dieselabgasskandal bei teuren Wohn- und Reisemobilen verschärft sich zusehends. Der Mönchengladbacher Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat jetzt die nächste Klage gegen einen Hersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB eingereicht.
Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. In vielen dieser Fahrzeuge sind manipulierte Motoren der Hersteller Fiat und Iveco verbaut. So hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden „bei Weitem“ übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache.
„Zudem sind bereits einige Urteile gegen Hersteller dieser teuren Fahrzeuge im Dieselabgasskandal ergangen. Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Er führt derzeit eine Reihe von Klagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB gegen Hersteller von Wohn- und Reisemobilen und hat jetzt vor dem Landgericht Mannheim einmal mehr CNH Industrial N.V. ins Visier genommen. Streitgegenständlich ist ein Wohnmobil des Typs Hymer T 594 GL. Es wurde gemäß der Schadstoffklasse Euro 6 zertifiziert und kostete 63.030 Euro bei einer Laufleistung von 294 Kilometern. Zum Zwecke der Finanzierung des Kaufpreises des streitgegenständlichen Fahrzeugs schloss die Klagepartei am 25. April 2018 mit der Consors Finanz einen Darlehensvertrag mit einer Laufzeit von 149 Monaten. Dadurch ist die Klägerin Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von 76.786,98 Euro eingegangen.
Die Klägerin fordert nun das Landgericht Mannheim auf, die Beklagte zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 10.109,12 EUR nebst jährlichen Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10. Juli 2021 zu verurteilen und die Klägerin von den noch nicht fälligen Darlehensraten aus dem Darlehensvertrag gegenüber der Consors Finanz freizustellen. Ebenso soll CNH Industrial Klagepartei weitere 2.642,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zahlen.
„Ein Hinweis auf das Vorliegen unzulässiger Abschalteinrichtungen ist die Programmierung der Motorsteuerung. Das streitgegenständliche Fahrzeug ist dadurch mittels der Vielzahl der Sensoren in Verbindung mit den hinterlegten, auf die Prüfstandssituation zugeschnittenen Kennfeldwerten fähig, zu erkennen, ob es sich bei den Umgebungszuständen und Fahrzeugsituationen um solche handelt, die denen der gesetzlichen Prüfstandssituation entsprechen. Auch die Funktionsweise der Abgasrückführung lässt den Verdacht zu, dass bei der Emissionsreduzierungsstrategie manipuliert wurde. Diese führt dazu, dass mit höherer Verbrennungstemperatur auch der Anteil an Stickstoffoxiden im Abgas steigt“, erklärt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.