Widerrufsjoker Immobilienkredit kann in Millionen Fällen wieder gezogen werden
Was bedeutet das aktuelle EuGH zum Widerruf von Verbraucherdarlehen für Immobilienkredite und Finanzierungen von Mietshäusern und Renovierungen sowie für Anschlussfinanzierungen?
Stefanie Fandel, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Dr. Hartung in Mönchengladbach: „Der EuGH stellt sich gegen eine Entscheidung des BGH aus 2016. Der Bundesgerichtshof hatte geurteilt, dass die jetzt neu verhandelte Klausel auch im Kontext des europäischen Rechts zulässig ist!“ Dadurch wurde der Widerrufsjoker mehr oder weniger auf Eis gelegt, weil eine in nahezu allen Verträgen standardmäßig auftauchende Klausel als Argument für einen erfolgreichen Widerruf für über drei Jahre weggestrichen wurde.
Das Landgericht Saarbrücken stand vor einer verbraucherfreundlichen Entscheidung, musste aber befürchten, dass ein solches Urteil vom Oberlandesgericht in 2. Instanz kassiert worden wäre, weil es nicht der BGH-Linie entspricht.
„Europäisches Recht geht dem nationalen Recht vor!“ so Stefanie Fandel, die nun sehr gute Aussichten für den Widerruf von Immobiliendarlehen in einem Gesamtumfang von mehr als einer Billion Euro sieht:
„Verträge, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, sind bei fehlerhafter Widerrufsinformation noch widerrufbar! Allerdings haben viele Banken 2016 vorsichtshalber Ihre Widerrufsinformationen angepasst, aber gerade bei alten Verträgen lohnt sich der Widerruf finanziell!“
Die Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwälte berät Widerrufswillige umfassend und ohne jedes Risiko – von der unverbindlichen Erstberatung über die kostenlose Vertragsprüfung bis hin zur Abfrage der Rechtschutzversicherung. Kanzleigründer Dr. Hartung: „Unter Umständen können wir Verfahren auch finanzieren in Kooperation mit unseren Prozesskosten-Finanzierern!“