„Wer ein Diesel-Fahrzeug mit Schummel-Software besitzt, kann dieses zurückgeben!“
Mittlerweile hat das Kraftfahrt-Bundesamt 700.000 Mercedes-Benz-Fahrzeuge wegen Schummel-Software zurückgerufen, Tendenz steigend. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung verhilft Kunden zu ihrem Recht und einer hohen finanziellen Kompensation.
Der deutsche Autobauer Mercedes-Benz ist in ganz erheblichem Umfang vom Abgasskandal betroffen. Mehr als drei Millionen Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und 6 sind mit Schummel-Software ausgestattet und stoßen damit viel mehr CO2 aus, als der Hersteller offiziell angibt. In den Baureihen A-, B-, C-, E-, M-, R-, GL-, S-, G- und V-Klasse sowie Vito, Viano und Sprinter mit einem Leistungsspektrum von 95 bis 204 PS sollen bei Fahrzeugen mit den Dieselmotoren OM 622, OM 626, OM 642 und OM 651 illegale Abschalteinrichtungen verbaut worden sein.
Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Kunden der Daimler AG, wie sie mit vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugen umgehen können. Er befasst sich gemeinsam mit mehreren anwaltlichen Kollegen ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Dieselskandals spezialisiert. „Unser Thema ist Schadensersatz – überall dort, wo Betroffene darum kämpfen müssen!“, stellt der Rechtsanwalt heraus.
„Mittlerweile hat das Kraftfahrt-Bundesamt 700.000 Mercedes-Benz-Fahrzeuge wegen Schummel-Software zurückgerufen. Die Tendenz ist steigend, die Rede ist von bis zu vier Millionen Autos in allen Baureihen, gerade auch der Mittelklasse wie C-Klasse und GLK. Das ist ein Desaster für viele Kunden, die sich aber dagegen gerichtlich wehren können und Anspruch auf Schadenersatz für den horrenden Wertverlust ihres Daimler-Diesels haben“, sagt Hartung, der regelmäßig Urteile für die Kunden gegen die Daimler AG erstreitet. Kürzlich gab ihm das Landgericht Mönchengladbach in einem Verfahren recht, sogar ohne dass es das in Frage stehende Modell vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen worden war. Das hat zudem auch das Landgericht Stuttgart in einem anderen Fall entschieden.
„Die Urteile der Landgerichte Mönchengladbach und Stuttgart sind durchaus Meilensteine für vom Kraftfahrt-Bundesamt noch nicht zurückgerufene Fahrzeuge gegen Mercedes im Abgasskandal. Sie zeigen, dass ein amtlicher Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt keine Voraussetzung ist, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. In beiden Fällen entschieden die Gerichte, dass das von Daimler verwendete Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und Daimler daher zum Schadensersatz verpflichtet ist. Das zeigt, dass die Gerichte verbraucherfreundlich urteilen und die Kunden zu ihrem Recht kommen können. Wir stehen dafür, Betroffene des Dieselskandals professionell zu beraten und bis zum positiven Verfahrensausgang zu begleiten.“
Der Rechtsanwalt betont, dass Kunden keine Angst vor dem „Giganten“ Daimler AG haben müssten. „Wer ein Diesel-Fahrzeug mit Schummel-Software besitzt, kann dieses zurückgeben und Schadenersatz dafür erhalten. Niemand sollte auf seine rechtlich abgesicherten Ansprüche verzichten aus Scheu oder falschem Respekt gegenüber einem Automobilhersteller!“
Mercedes-Benz C 220 mit der Abgasnorm Euro 6, Mercedes-Benz GLK 220 CDI und GLK 250 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 und Mercedes-Benz ML 250 BlueTec in der Diskussion. Für diese Modelle ist Daimler bereits von Landgerichten quer durch die Republik zu Schadenersatz verurteilt worden. „Kunden erhalten in der Regel den Kaufpreis zuzüglich einer Verzinsung zurück, müssen aber in bestimmten Fällen eine Nutzungsentschädigung zahlen. Durchschnittlich liegt die Quote jedoch bei annähernd 100 Prozent der ursprünglich gezahlten Summe. Damit sind Betroffene ihre Diesel-Fahrzeuge mit Schummel-Software, abgesehen von den Nebenkosten, über die Jahre hinweg kostenlos gefahren“, stellt Dr. Gerrit W. Hartung heraus.