Welle der vom Abgasskandal betroffenen FCA Wohnmobile wird immer größer!
Für ein Dieselverfahren über ein Wohnmobil der Marke Pössl mit einem Motor von FCA Italy stellt das Landgericht Bremen dem Kraftfahrt-Bundesamt einige wichtige Fragen.
Um den Dieselabgasskandal rund um hochwertige Reise- und Wohnmobile beziehungsweise deren Basisfahrzeuge des Herstellers FCA Italy zu klären, rufen Gerichte immer wieder das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) an. Das Landgericht Bremen hat sich mit Beschluss vom 27. Mai 2022 (Az.: 7 O 2016/21) diesem Trend angeschlossen. Es will vom KBA Antworten zu verschiedenen Fragen um mögliche Abgasmanipulationen in einem Wohnmobil der Marke Pössl, das mit einem Motor von FCA Italy ausgestattet ist, erhalten.
Folgende Fragen stehen im Fokus des Beschlusses:
- Ist das streitgegenständliche Fahrzeug durch das KBA auf eine Abschalteinrichtung, die nach der einschlägigen EG-Verordnung 715/2007 unzulässig ist, überprüft worden?
- Falls dies der Fall ist: Weist das Fahrzeug Einrichtungen auf, die nach der EG-Verordnung als unzulässige Abschalteinrichtung anzusehen ist?
- Falls unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt wurden: Droht dem Fahrzeug der Entzug der EG-Typengenehmigung durch das KBA oder eine vergleichbare europäische Behörde?
- Gibt es für das Fahrzeug einen verpflichtenden Rückruf durch das KBA? Wenn ja, aus welchem Grund?
„Verschiedene Gericht haben den Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB gegen Fiat Chrysler bereits bestätigt, unter anderem wegen des Designs der Motorsteuerungs-Software in der Art, dass nach ca. 22 Minuten beziehungsweise nach einer definierten Anzahl von Zyklen die Abgasrückführungsrate auf nahezu Null zurückgefahren und die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators deaktiviert wird. Man darf also gespannt sein, ob das Landgericht Bremen sich diesen Tendenzen anschließt und nach Auskunft des KBA ebenfalls verbraucherfreundlich entscheidet“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat zuletzt in mehreren Fällen des Wohnmobil-Abgasskandals Klage gegen den Hersteller Stellantis N.V. eingereicht. Stellantis ist im Januar 2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen. Der Konzern ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen.
„Die Entwicklungen zeigen: Eigentümer von Reise- und Wohnmobilen sollten die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen und vernünftige finanzielle Kompensationen aufgrund der hohen Kaufpreise zu erhalten. Die finanziellen Schäden der Dieselkäufer sind regelmäßig sehr hoch“, sagt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.