Weitet sich der Schaden im Opel-Abgasskandal aus?
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat den SUV Grandland X unter dem Rückrufcode O8R in die Rückrufdatenbank aufgenommen. Es geht dabei um Abweichungen von Abgasvorschriften bezüglich Prüfstandsmessungen. Kommt es also zu einem Dieselabgasskandal bei Opel betreffend Fahrzeuge mit Euro 6d (Temp)?
Auch Opel, nach der Fusion von PSA und FCA eine der Marken im neu gegründeten Konzern Stellantis, kommt im Dieselabgasskandal nicht zur Ruhe. Zuletzt hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen umfassenden verpflichtenden Rückruf für Modelle des Opel Astra, Opel Corsa und Opel Insignia angeordnet. Betroffen sind weltweit 400.000 Autos. Es geht um Diesel-Varianten von Astra, Corsa und Insignia aus den Modelljahren 2014 bis 2018, heißt es in einem Medienbericht. Schon 2018 hatte das KBA einen verpflichtenden Rückruf für verschiedene Modelle des Opel Zafira, Cascada und Insignia angeordnet.
Jetzt geht die Behörde auch gegen den Opel-SUV Grandland X aus den Baujahren 2020 bis 2021 mit der Abgasnorm Euro 6d (Temp) vor. Bisher waren bei Opel Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 b zurückgerufen worden. Das KBA hat den Grandland X unter dem Rückrufcode O8R in die Rückrufdatenbank aufgenommen. Dabei geht es um die Abweichung von Abgasvorschriften bezüglich der Prüfstandsmessung, also die Abweichungen von Abgasvorschriften auf dem Prüfstand. Diesen Zustand will der Hersteller durch ein Software-Update beheben. Das KBA überwacht den Rückruf.
„Es wäre eine relevante Weiterentwicklung im Dieselabgasskandal, wenn bei Opel nun auch Euro 6d-Temp-Fahrzeuge betroffen wären. Diese sollten nach den Erfahrungen des Abgasskandals bei Fahrzeugen früherer Baujahre eigentlich besonders sauber sein. Die von der KBA beobachteten Abweichung von Abgasvorschriften bezüglich der Prüfstandsmessung legen nahe, dass ein Bezug zum Dieselskandal besteht“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Somit könnte der Opel-Dieselabgasskandal weiter Fahrt aufnehmen. Zuletzt hat das Oberlandesgericht Celle im einem Opel-Dieselverfahren einen Hinweis-, Auflagen- und Beweisbeschluss erlassen und fordert bestimmte Auskünfte vom Kraftfahrt-Bundesamt. Streitgegenständlich ist ein Opel Zafira-C 2.0 CDTI Tourer Euro 6. Das Oberlandesgericht Celle will zum einen wissen, ob der verbaute Dieselmotor nachträglich, also nach Abschluss des ursprünglichen EG-Typengenehmigungsverfahrens, vom KBA im Hinblick auf das eventuelle Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung überprüft worden ist und wenn ja, mit welchem Ergebnis.
„Ebenso konkretisiert das Gericht die Anforderung und fragt, ob als unzulässige Abschalteinrichtungen Prüfstandserkennung, Thermofenster, fehlerhafte AdBlue-Dosierung, Reduzierung der Emissionskontrolle bei 2.400 Umdrehungen pro Minute und der Eingriff in die Emissionskontrolle bei einem Umgebungsdruck unter 915 hPa eingesetzt worden sind. Das Oberlandesgericht Celle zeigt damit große fachliche Tiefe und könnte neuen Schwung in den Dieselabgasskandal bei Opel bringen“, sagt Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der den gesamten Dieselabgasskandal von Anfang an juristisch für geschädigte Dieselkäufer begleitet hat.