VW muss Schadensersatz bei Audi A1 leisten
OLG Zweibrücken 4 U 88/19 - Urteil vom 14.11.2019
VW hat im Abgasskandal die nächste Pleite vor einem Oberlandesgericht kassiert. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken verurteilte Volkswagen mit Urteil vom 14.11.2019 zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (Az. 4 U 88/19).
Der Käufer eines von Abgasmanipulationen betroffenen Audi A1 mit dem Dieselmotor EA 189 kann sein Fahrzeug zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.