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OLG Bremen verurteilt VW im Abgasskandal - Frist im VW-Vergleich läuft am 20. April ab

OLG Bremen 2 U 91/19

OLG Bremen verurteilt VW im Abgasskandal - Frist im VW-Vergleich läuft am 20. April ab

Bis zum 20. April 2020 müssen sich die geschädigten Verbraucher entscheiden, ob sie das VW-Vergleichsangebot im Abgasskandal annehmen. Volkswagen hatte rund 260.000 Verbrauchern, die sich am Musterverfahren beteiligt hatten, ein Vergleichsangebot unterbreitet. Je nach Modell und Alter des Pkw bietet VW Entschädigungssummen zwischen 1350 und 6257 Euro. Wer das Angebot annimmt, verzichtet auf weitere rechtliche Ansprüche im Abgasskandal. Wer es ausschlägt, kann seine Schadensersatzansprüche individuell weiter verfolgen.

„Bei einer individuellen Schadensersatzklage bestehen in vielen Fällen gute Chancen, dass das Gericht eine höhere Schadensersatzsumme zuspricht“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Das zeigt beispielsweise ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Bremen vom 6. März 2020 (Az.: 2 U 91/19). Das OLG Bremen sprach dem Kläger, der einen vom Abgasskandal betroffenen VW Golf als Gebrauchtwagen für 13.300 Euro gekauft hatte, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung einen Schadensersatz in Höhe von knapp 8.200 Euro zu. Damit erhält er also eine deutlich höhere Summe als sie im Vergleich in einem vergleichbaren Fall angeboten wird.

„Mit dem OLG Bremen haben inzwischen 20 von 24 Oberlandesgerichten den geschädigten Käufern im Abgasskandal Schadensersatz zugesprochen. Das zeigt, wie gut die Chancen stehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

 

Dazu wird im Abgasskandal in Kürze auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erwartet. Der BGH verhandelt am 5. Mai 2020 eine Klage im Abgasskandal. Erwartet wird, dass die Karlsruher Richter auch eine Entscheidung zur Nutzungsentschädigung treffen werden. „Lehnt der BGH einen Anspruch von VW auf Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ab, erhalten die geschädigten Käufer natürlich noch eine deutlich höhere Entschädigungssummen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Für diejenigen, die das VW-Vergleichsangebot annehmen, kommt die BGH-Entscheidung allerdings zu spät. Daher sollte das Vergleichsangebot genau geprüft werden. „Wer es bereits angenommen hat, kann seine Zustimmung innerhalb der Widerrufsfrist noch widerrufen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Mehr Informationen: https://www.hartung-rechtsanwaelte.de/abgasskandal/musterfeststellungsklage-vw-vergleichsangebot/