Sind Sie auch vom Dieselskandal betroffen?

Wir setzen Ihr Recht durch und holen Ihr gutes Geld zurück!
Bereits über 10.000 Mandanten vertrauen uns.

» Kostenlose Erstberatung » Gewonnene Verfahren

Gutachten zu unzulässiger Abschalteirichtung beim VW T6

LG Essen 5 O 17/19

Gutachten zu unzulässiger Abschalteirichtung beim VW T6

Auch bei Modellen des VW „Bulli“ T6 mit dem Dieselmotor 288 muss ein Software-Update aufgespielt werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete bereits 2019 einen Rückruf für den Transporter T6 mit der Abgasnorm Euro 6 an.

Der Rückruf läuft unter dem Code 23Z7. Als Grund für den Rückruf wird zwar offiziell nicht von der Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung, sondern von einer Konformitätsabweichung, die zu einer Überschreitung des Grenzwerts für den Stickoxid-Ausstoß führt, gesprochen. Rechtsanwalt Ulf Grambusch, Hartung Rechtsanwälte, ist überzeugt, dass es sich hierbei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und geschädigte Käufer Schadensersatzansprüche haben.

Ob eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, soll nach einem Beweisbeschluss des LG Essen vom 12. Februar 2020 ein Sachverständiger klären (Az.: 5 O 17/19). Das Gutachten soll Klarheit bringen, ob bei dem Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, die dafür sorgt, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar eingehalten, im realen Straßenverkehr aber überschritten werden.

 

Außerdem soll der Sachverständige klären, ob in dem Motor EA 288 eine Steuerungssoftware verbaut ist, die ab einer bestimmten Drehzahl die Abgasreinigung abschaltet und dadurch die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß gerissen werden. Rechtsanwalt Grambusch ist überzeugt, dass der Sachverständige zu dem Ergebnis kommen wird, dass beim Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird.

Von dem Rückruf unter dem Code 23Z7 sind die Modelle T6 California und California Beach, T6 Multivan, T6 Caravelle und T6 Kombi betroffen. Zurückgerufen werden Fahrzeuge mit 2.0 TDI-Motor und der Abgasnorm Euro 6, die zwischen Oktober 2014 und November 2017 produziert wurden. Welche Auswirkungen ein Update für den Motor haben könnte, ist ungeklärt. VW räumt bislang nur ein, dass der AdBlue-Verbrauch steigen könnte.

„Die Fahrzeuge weisen offensichtlich einen Mangel. Betroffene T6-Käufer können daher Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Grambusch.