Schadensersatz für VW Polo im Abgasskandal
Saarländisches Oberlandesgericht 2 U 128/19 - Urteil vom 14.02.2020
VW hat im Abgasskandal eine weitere Niederlage vor einem Oberlandesgericht kassiert. Das OLG Saarbrücken verurteilte Volkswagen am 14.2.2020 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz. Der Autohersteller muss gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis für einen VW Polo Blue Motion abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten (Az.: 2 U 128/19).
Die Klägerin hatte das Fahrzeug im Jahr 2010 gekauft. Nachdem sich herausstellte, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, klagte sie auf Schadensersatz. Das OLG Saarbrücken gab der Klage weitgehend statt. VW habe den mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüsteten und damit mangelhaften Motor in den Verkehr gebracht und potenzielle Käufer dadurch arglistig getäuscht.