VW kassiert im Abgasskandal nächste Niederlage vor einem OLG
OLG Düsseldorf I-15 U 18/19
VW hat im Abgasskandal die nächste Schlappe vor einem Oberlandesgericht kassiert. Das OLG Düsseldorf entschied mit Urteil vom 30. Januar 2020, dass Volkswagen einen von Abgasmanipulationen betroffenen VW Touran 2,0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: I-15 U 18/19). Bemerkenswert: Sollte es aufgrund des erhöhten Stickoxid-Ausstoßes zu Nachforderungen bei der Kfz-Steuer kommen, muss VW dafür gerade stehen, so das OLG Düsseldorf.
Der Kläger hatte den VW Touran 2,0 TDI mit der Schadstoffklasse Euro 5 im Jahr 2010 als Neuwagen erworben. In dem Fahrzeug ist der Motor des Typs EA 189 verbaut, der später durch die manipulierten Abgaswerte bekannt wurde. Der Kläger erklärte deshalb die Anfechtung bzw. den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Das OLG Düsseldorf bestätigte im Wesentlichen das erstinstanzliche Urteil. Der Kläger sei durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadensersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das OLG. Zudem habe der Kläger auch Anspruch auf Ersatz weiterer Schäden, z.B. Steuernachforderungen.
VW habe die Fahrzeuge mit manipulierten Abgaswerten in den Verkehr gebracht und den Kläger damit geschädigt. VW habe die Typengenehmigung durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung erschlichen, so dass dem Fahrzeug die Stilllegung gedroht habe. Der Schaden für den Kläger liege schon im Abschluss des Kaufvertrags über ein Fahrzeug, dass er bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte. Dieser Schaden könne auch nicht durch ein Software-Update beseitigt werden, führte das OLG weiter aus. Zumal das Fahrzeug auch nach dem Aufspielen eines Updates mit einem Makel behaftet bleibe, vergleichbar mit einem reparierten Unfallschaden, der bei einem Weiterverkauf des Fahrzeugs offengelegt werden muss.
Das OLG Düsseldorf hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Am BGH ist bereits für den 5. Mai eine weitere Verhandlung zum Abgasskandal terminiert. „Es ist davon auszugehen, dass der BGH die verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Abgasskandal bestätigt und VW für schadensersatzpflichtig hält. Darüber hinaus können auch wichtige Fragen zur Nutzungsentschädigung oder Verjährung geklärt werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Der Abgasskandal beschränkt sich nicht auf Fahrzeuge mit dem Motor EA 189, sondern hat sich auch auf Modelle mit dem größeren 3-Liter-Dieselmotor ausgedehnt. Auch der Nachfolgemotor des Typs EA 288 gerät wegen des Verdachts von Abgasmanipulationen zunehmend in den Blickpunkt. Rechtsanwalt Dr. Hartung: „Auch bei diesen Fahrzeugen können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.“