Abgasskandal: Käufer eines VW Eos erhält Schadensersatz
LG Aachen 8 O 482/18
Im Abgasskandal können nach wie vor Schadensersatzansprüche gegen VW durchgesetzt werden. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Aachen, das Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung für seinen Mandanten erstritten hat.
Das LG Aachen entschied mit Urteil vom 16. Oktober 2019, dass Volkswagen einen vom Dieselskandal betroffenen VW Eos zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss (Az.: 8 O 482/18). Der Kläger hatte den VW Eos für rund 39.000 Euro als Neuwagen gekauft und fuhr rund 72.800 km mit dem Wagen. Er erhält nun den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 10.000 Euro für die gefahrenen Kilometer zurück. Insgesamt etwa 29.000 Euro plus Zinsen.
Der Kläger hatte den VW Eos 2,0 Liter TDI mit der Abgasnorm Euro 5 bei einem VW-Vertragshändler als Neuwagen gekauft. Das Fahrzeug ist mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgerüstet, bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden. Nachdem der Abgasskandal publik wurde und das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf für die betroffenen Fahrzeuge angeordnet hatte, machte der Kläger Schadensersatzansprüche geltend.
Damit hatte er vor dem LG Aachen Erfolg. VW habe den Kläger durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, d.h. VW muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
VW habe die Fahrzeuge mit den manipulierten Abgaswerten in den Verkehr gebracht und an ahnungslose Kunden verkauft. Der Schaden sei dem Kläger schon mit dem Erwerb des Fahrzeugs entstanden und lasse sich auch nicht durch ein Software-Update beseitigen. Der Kläger habe davon ausgehen dürfen, dass der Pkw die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und nicht das Risiko besteht, dass die Betriebserlaubnis entzogen wird. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte, führte das LG Aachen aus.
Es sei auch davon auszugehen, dass der VW-Vorstand umfassende Kenntnisse über den Einsatz der Manipulations-Software gehabt hatte und auch veranlasste, dass diese mangelbelasteten Motoren in den Verkehr gebracht wurden, so das LG Aachen weiter.
Das Urteil des LG Aachen reiht sich in eine lange Liste verbraucherfreundlicher Entscheidungen im Abgasskandal ein. Auch verschiedene Oberlandesgerichte haben VW inzwischen zum Schadensersatz verurteilt. „Die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen, stehen besser denn je. Allerdings sollten geschädigte VW-Käufer jetzt handeln. Denn Ansprüche gegen VW können in der Regel nur noch bis zum 31.12.2019 geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.