VW-Dieselskandal-EA288
Volkswagen mit illegalen Abschalteinrichtungen auch beim Euro 6-Diesel:
Dieselgate 2.0!
Die Landgerichte Duisburg, München und Regensburg haben bereits die sogenannte „Zykluserkennung“ in einem VW Golf mit Euro 6-Dieselmotor des Motorentyps EA288 als sittenwidrige Schädigung eingestuft und Volkswagen wegen Abgasbetruges zu Schadensersatz verurteilt.
Der EA288 ist nahezu in jedem Dieselfahrzeug des Volkswagen-Konzerns als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden.
Dezember 2020: Neue Nachweise im VW-Dieselskandal um aktuellen VW-Dieselmotor
Bei Abgastests an einem Golf 7 mit dem Dieselmotor EA 288 der Euro 5-Norm hat der Katalysatoren-Entwickler und Ingenieur Martin Pley neue Belege für eine Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten „Thermofensters“ entdeckt. Alle Infos dazu finden Sie hier:
© ARD / SWR: Report Mainz vom 01.12.2020
Sie benötigen noch weitere Informationen zu einer Klage im VW-EA288-Abgasskandal?
An dieser Stelle haben wir für Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Dieselskandal und Schadensersatz zusammengetragen.
Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, können Sie uns gerne jeder Zeit kontaktieren.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Nach unseren Erkenntnissen sind Diesel von den Herstellern Volkswagen, Audi, SEAT und Skoda der Schadstoffklasse Euro 6 von den Manipulationen im Bereich der Abgassteuerung betroffen. Hier geht es zur Übersicht der einzelnen Modelle.
Welche Ansprüche habe ich?
Möglichkeit 1:
Ist Ihr Fahrzeug ebenfalls manipuliert worden, so haben Sie wahlweise gegen den Hersteller oder den Verkäufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das heißt, Sie können Ihr Fahrzeug zurückgeben und erhalten den von Ihnen gezahlten Kaufpreis zurück. Gegebenenfalls wird eine moderate Nutzungsentschädigung für die bislang gefahrenen Kilometer in Ansatz gebracht. Die Nutzungsentschädigung ist nach unseren Erfahrungen regelmäßig deutlich geringer als der tatsächliche Wertverlust Ihres Fahrzeugs.
Beispiel:
Sie haben Ihr Diesel-Fahrzeug vor drei Jahren zu einem Preis von 45.000 Euro gekauft und sind bis jetzt 40.000 Kilometer gefahren. Ein solches Fahrzeug ist nach DAT und Schwacke-Gesichtspunkten nur ca. 22.500 Euro wert – aufgrund des Diesel-Abgasskandals ist ein weiterer Wertverlust von mindestens weiteren 30 % eingetreten. Es ist also sehr realistisch, dass das Fahrzeug aus diesem Beispiel aktuell nur noch für 16.000 Euro zu verkaufen ist.
Über die Rückabwicklungsklage müssen Sie sich jedoch nur eine Nutzungsentschädigung von 6.000 Euro (45.000 Euro Kaufpreis * 40.000 km / 300.000 km Gesamtfahrleistung) anrechnen lassen. In der Folge können Sie Ihr Fahrzeug zurückgeben und erhalten hierfür noch einen Betrag in Höhe von 39.000 Euro.
Der Vorteil aus dem Beispielsfall beläuft sich folglich auf bis zu 23.000 Euro.
Möglichkeit 2:
Alternativ haben Sie die Möglichkeit Ihr Fahrzeug zu behalten und lediglich den kleinen Schadensersatzanspruch in Höhe des durch die Manipulation hervorgerufenen Minderwertes gegen den Hersteller oder Verkäufer durchzusetzen. Der Schadensersatzanspruch beträgt in der Regel 15 – 30 % des Kaufpreises.
Beispiel:
Der Kaufpreis Ihres Diesel-Fahrzeugs beträgt 45.000 Euro. Ihr Anspruch auf Ersatz der Wertminderung beträgt zwischen 6.750 Euro – 13.500 Euro.
Muss ich das Fahrzeug zwingend zurückgeben?
Nein! Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht zwingend zurückgeben. Alternativ zu der vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrages können Sie sich auch nur den durch die Abgasmanipulation hervorgerufenen Minderwert des Fahrzeugs erstatten lassen. Näheres hierzu finden Sie oben unter Möglichkeit 2!
Welche Kosten fallen für mich an?
Ihre Kosten werden in aller Regel von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen. Wir bieten Ihnen kostenlos an, eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung zu stellen. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Kaufvertrag/Rechnung
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung I
- Gegebenenfalls Rückrufschreiben
- Rechtsschutzversicherung
Sie besitzen keine Versicherung? Sprechen Sie uns gerne an – dann unterbreiten wir Ihnen ein konkretes Angebot unter Einbeziehung eines Prozessfinanzierers.
Ist Ihr Fahrzeug finanziert? Dann kann sogar auch noch „nachträglich“ eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, die sämtliche Kosten unserer Beauftragung übernimmt. Das ist allerdings nur bei wenigen Versicherungsgesellschaften möglich. Sprechen Sie uns auch gerne hierzu einfach kostenlos und unverbindlich an.
Gibt es schon Urteile hierzu?
Ja! Inzwischen gibt es schon eine ganze Flut verbraucherfreundlicher Gerichtsurteile, die zur Rückabwicklung der Kaufverträge der Diesel-Fahrzeuge geführt haben.
In der letzten Zeit ist die im Abgasskandal ergehende Rechtsprechung zusehends immer verbraucherfreundlicher geworden. Das gilt insbesondere für den Nachweis der Betroffenheit eines Fahrzeuges von Abgasmanipulationen und auch für die Frage der Anrechnung von Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer sowie für die Erstattung von Entziehungszinsen von 4 % des Kaufpreises pro Jahr. Aufgrund zusätzlicher Entziehungszinsen ist es also möglich, dass der Diesel-Käufer sogar mehr Geld zurückbekommt, als er bezahlt hat!
Wiegesagt greifen inzwischen zugunsten der Diesel-Käufer auch die Rechtsgrundsätze der Beweiserleichterung oder Beweislastumkehr. Das bedeutet: Nicht Sie als Kläger müssen beweisen, dass die Abgassteuerung Ihres Diesel-Fahrzeugs manipuliert wurde, sondern ganz im Gegenteil: Der Automobilhersteller muss beweisen, dass Ihr Fahrzeug nicht manipuliert wurde.
Warum sollten Sie uns beauftragen?
Wir sind auf die Rückgabe von Diesel-Fahrzeugen spezialisiert.
Wir führen derzeit weit über 1.000 Verfahren gegen Fahrzeughersteller und Autobanken.
Wir konnten allein im letzten Jahr mehrere hunderte Diesel-Fahrzeuge für unsere Mandanten zurückgeben.
Wir verbinden die individuelle Betreuung Ihres Mandats mit persönlicher Ansprache und dem Know-how einer Spezialkanzlei.
Wir werden als Kanzlei von der Stiftung Wartentest für Gerichtsverfahren betreffend den Abgasskandal und wegen des Widerrufs von Autofinanzierungen empfohlen.
Die Geschichte des VW-Abgasskandals
Mit dem Volkswagen-Motor EA189 begann der Dieselskandal im Jahre 2015, der zu weitreichenden wirtschaftlichen Schädigungen vieler Verbraucher und Unternehmen geführt hat. Jetzt folgt der Tragödie zweiter Akt: Nun ist nachweislich auch der Nachfolgemotor mit dem Kürzel EA288 vom Abgasskandal betroffen. Die als vermeintlich saubere Dieselmodelle deklarierten Fahrzeuge verfügen demnach ebenfalls über eine sittenwidrige Zykluserkennung. Als Zykluserkennung wird ein Vorgang bezeichnet, bei dem ein Fahrzeug erkennt, wenn es einen bestimmten Fahrzyklus auf einem Rollenprüfstand abfährt und die Motorsteuerung auf ein entsprechend schadstoffarmes Kennfeld umschaltet. Zudem nutzt VW beim Motorentyp EA288 sogenannte „Thermofenster“ aus. Das sind Temperaturbereiche, bei denen die Abgasreinigung heruntergefahren wird, um den Motor zu schonen. Denn wenn die unverbrannten Rückstände von Kohlenwasserstoffen und Ruß im Abgas in den Rohrleitungen kondensieren, setzen sie die abgasführenden Bauteile zu, was zu gravierenden Schäden führt. Solche Thermofenster sind nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen grundsätzlich unzulässig und stellen daher eindeutig einen eklatanten Abgasbetrug dar.
Vergleichbar mit dem Fall der Motoren EA189 geht es beim EA288 ebenfalls auch darum, ob nur auf dem Prüfstand die Abgasrichtlinien der EU erreicht werden oder eben auch auf der Straße. Es sieht alles danach aus, als seien auch in den neuesten Dieselmotoren der Euro 6-Norm von Volkswagen illegale Abschalteinrichtungen verbaut worden. Dem Landgericht Regensburg lagen VW-interne Dokumente vor, die detailliert beschreiben, wie die Volkswagen AG versucht, die Abgaswerte auch beim Motor EA288 zu manipulieren. Daher hat das LG Regensburg in einem Urteil vom 06.02.2020 (Az. 73 O 1181/19) die Zykluserkennung bei diesem Motor als sittenwidrige Schädigung und den Autokonzern zu Schadensersatz verurteilt.
Wegen den verwendeten unzulässigen Abschalteinrichtungen hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die Volkswagen AG bereits im Juni 2018 einen Bußgeldbescheid erlassen. Der VW-Konzern hat eine Strafe in Höhe von einer Milliarde Euro zu zahlen. Nach den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig ist es zu „Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung“ gekommen. Diese Aufsichtspflichtverletzungen sind laut der Staatsanwaltschaft Braunschweig mitursächlich dafür, dass von Mitte 2007 bis 2015 insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA288 in den USA und Kanada sowie EA189 weltweit mit unzulässigen Softwarefunktionen beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden. Die Geldbuße setzt sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von fünf Millionen Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro zusammen. Der Autobauer legte gegen die Geldbuße kein Rechtsmittel ein. „Volkswagen bekennt sich damit zu seiner Verantwortung für die Dieselkrise und sieht darin einen weiteren wesentlichen Schritt zu ihrer Bewältigung“, hieß es in der VW-Pressemitteilung.
Fakten zum Dieselmotor EA288:
Beim „EntwicklungsAuftrag 288 „oder kurz dem EA288 handelt es sich um einen Dieselmotor aus dem Volkswagen-Konzern. Hierbei geht es um den Nachfolgemotor des EA189, also dem Motortypen, der den Dieselskandal ans Tageslicht gebracht hatte. Der EA288 ist sowohl als Dreizylinder- und Vierzylinder-TDI erhältlich und wurde im Jahr 2012 entwickelt, um ihn in verschiedensten Modellen des VW-Konzerns einzusetzen. Als Leistungsstufen ist dieser von 55 bis 176 kW und als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI im Einsatz.
Ist Ihr Diesel vom VW-EA288-Dieselskandal betroffen?
Falls Sie Besitzer eines der nachfolgenden Audi-, Volkswagen-, Seat oder Skoda-Modelle mit TDI-Motor sind, ist Ihr Diesel sehr wahrscheinlich ebenfalls vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen. Wir klären das gerne für Sie in einer kostenlosen Erstberatung.
Audi-Modelle mit EA288 Motor:
- Audi A1 8X
- Audi A3 8V
- Audi A4 B8
- Audi A4 B9
- Audi A5 F5
- Audi A6 C7
- Audi Q2 GA
- Audi Q3 8U
- Audi Q3 F3
- Audi Q5 8R
- Audi Q5 FY
VW-Modelle mit EA288 Motor:
- VW Amarok
- VW Arteon
- VW Beetle
- VW Caddy
- VW CC
- VW Crafter
- VW Golf VII
- VW Golf Sportsvan
- VW Jetta VI
- VW Passat B8
- VW Polo V
- VW Polo VI
- VW Scirocco III
- VW Sharan II
- VW Tiguan
- VW Tiguan II
- VW Touran II
- VW T-Roc
- VW T6 (California)
Seat-Modelle mit EA288 Motor:
- Seat Alhambra II
- Seat Arona
- Seat Ateca
- Seat Ibiza
- Seat Leon III
- Seat Tarraco
- Seat Toledo IV
Skoda-Modelle mit EA288 Motor:
- Skoda Fabia III
- Skoda Karoq
- Skoda Kodiaq
- Skoda Kodiaq RS
- Skoda Octavia III
- Skoda Rapid
- Skoda Superb III
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Bereits über 10.000 Inhaber von Dieselfahrzeugen vertrauen uns.
Was ist neu am VW-EA288-Dieselskandal?
Der Nachweis von Abgasmanipulationen bei Dieseln der Euro 6-Norm beschränkte sich bislang im Wesentlichen auf die größeren 3.0 TDI-Motoren. Aber nun steht auch der EA288 im Fokus, der nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden ist. Schon Ende 2017 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt VW aufgefordert, das Modell VW Touareg mit 3.0-Motor zurückzurufen und die Manipulationen zu beseitigen. Im Zuge von Ermittlungen gegen einzelne VW-Verantwortliche wegen des Verdachts auf Einbau illegaler Mechanismen in die Motorsteuerung für EA288-Motoren hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Dezember 2019 VW-Büros durchsucht.
Anders als beim Motorentyp EA189 gibt es für Fahrzeuge mit dem Motorentyp EA288 keine Musterfeststellungsklage. Deshalb muss jeder Besitzer eines solchen Autos individuell gerichtlich aktiv werden, um sich seine Rechte auf Rückabwicklung bzw. Entschädigung zu sichern.
Manipulation der Abgaswerte beim EA288
Der als saubere Weiterentwicklung des Schummelmotors EA189 verkaufte Nachfolgemotor EA288 verfügt laut interner Dokumente aus dem Hause der Volkswagen AG über eine Software, die Prüfstände erkennt und die Abgasrückführung verstärkt. Diese Abgasmanipulation hat zur Folge, dass der EA288 erheblich weniger Stickoxide ausstößt als es unter normalen Straßenbedingungen der Fall ist. Die für den Motorentyp EA288 genannten Abgaswerte sind also im Normalbetrieb auf der Straße nicht zu erzielen. Hinzu kommt eben auch noch die Thermofenster-Problematik.
Das sagt Volkswagen zur Nutzung einer Abschalteinrichtung beim EA288
Bereits im September 2019 berichtete der SWR darüber, dass EA288 Diesel über eine „Zykluserkennung“ verfügen und stützte sich dabei auf VW-interne Dokumente. Der Konzern gab damals bereits zu, eine Zykluserkennung und Abschalteinrichtung beim EA288 einzusetzen, bestritt jedoch, dass diese zur Manipulation von Abgaswerten genutzt werden. Die dem LG Regensburg vorliegenden Dokumente sprechen nun jedoch eine deutliche Sprache und stehen im Widerspruch zu den Aussagen des Volkswagen-Konzern.
Software-Update beim EA288 zur Verbesserung der Abgaswerte?
Volkswagen versucht Besitzer von Fahrzeugen mit dem EA288 Motor unter der Aktionsnummer 23×4 zu Software-Updates zu bewegen. Darin heißt es, dass es „infolge eines thermischen Alterungsprozesses des NOx-Speicherkatalysators zu einer verminderten Katalysator-Aktivität“ kommen kann. Auch beim Vorgängermotor des Typs EA189 sollten die erhöhten Abgaswerte durch ein Software-Update eingedämmt werden. Wir raten jedoch aus technischen Gründen dringend davon ab, diese Updates für den EA288 aufspielen zu lassen. Auch beim Vorgängerdiesel kam es nach dem Aufspielen der Updates immer wieder zu neuen Mängeln und beispielsweise auch zu einem erhöhten Spritverbrauch.
Volkswagen zu Schadensersatz für Fahrzeug mit EA288-Motor verurteilt
Das Landgericht Regensburg wertete in seinem Urteil vom 06.02.2020 die sogenannte „Zykluserkennung“ beim EA288 als sittenwidrige Schädigung. Dem Kläger wurde für seinen VW Golf 7 ein Schadenersatz von 9.149 Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen. Berücksichtigt wurde dabei eine Nutzungsentschädigung. Durch die Abgasmanipulation hat sich Volkswagen auf rechtswidrigem Weg und aus reiner Profitgier Wettbewerbsvorteile verschafft.
So erhalten auch Sie im VW-EA288-Dieselskandal Schadensersatz:
In einer kostenlosen Erstberatung klären wir gerne für Sie, ob Ihr Fahrzeug ebenfalls vom EA288-Abgasskandal betroffen ist und welche rechtlichen Schritte Ihnen zur Verfügung stehen. Wir sind eine auf den Dieselskandal spezialisierte Anwaltskanzlei und betreuen bereits mehrere Tausend Besitzer von Diesel-Fahrzeugen, die die Rückgabe Ihres manipulierten Diesels erwirken beziehungsweise Schadensersatz geltend machen möchten. Zahllose erfolgreiche Urteile und gewonnene Verfahren sowie wirtschaftlich interessante Vergleiche gaben unseren Mandanten schon Recht.
Wir haben Mandanten bereits in zahlreichen Schadensersatzverfahren erfolgreich gegen die großen Automobilkonzerne vertreten.
Lassen auch Sie Ihre Ansprüche gegen den Hersteller Ihres Dieselfahrzeuges von uns kostenlos überprüfen!
Übersicht laufender Verfahren im VW-EA288 Dieselskandal
Die Ausweitung des Dieselskandals auf den EA288 beschäftigt hierzulande immer mehr Gerichte. Urteile beziehungsweise Hinweisbeschlüsse zur Einholung von Gutachten haben auch die Landgerichte Offenburg (Az. 3 O 38/18), Bielefeld (Az. 6 O 74/18; 7 O 20/19), Wuppertal (Az. 2 O 273/18), Lübeck (Az. 17 O 143/18) und Ellwangen (Az. 2 O 290/18) beauftragt. Mit dem Thema EA288 befassen sich derzeit ebenso die Landgerichte Duisburg, Wuppertal, Baden-Baden sowie das OLG Köln.
Dass die Chancen für die Verbraucher hoch sind, ihr Recht gegen VW auch beim EA 288 im Rahmen einer Betrugshaftungsklage durchzusetzen, zeigt das Beispiel der Daimler AG. Der Konzern verbaut auch sogenannte Thermofenster als Abschalteinrichtung in ihre Motoren – wie VW es mit der Zykluserkennung tut. Die Gerichte verurteilen derzeit die Daimler AG regelmäßig zur Zahlung von Schadensersatz bzw. zur Rücknahme der betroffenen Fahrzeuge. Dementsprechend sollten EA288-Fahrzeugbesitzer genau prüfen lassen, ob sie ebenfalls Schadensersatz erhalten können. Das verbraucherfreundliche Verhalten der Gerichte spricht eindeutig dafür. Vor allem werden Verfahren von den Rechtsschutzversicherungen fast immer gedeckt werden, um die finanziellen Prozessrisiken entfallen zu lassen.
Im Übrigen hat bereits 2019 das Landgericht Duisburg im Falle eines VW Golf VII 1.6 TDI entschieden, dass der Konzern gegenüber dem Eigentümer schadensersatzpflichtig ist. In der Begründung zu dem Urteil heißt es: „Der von der Beklagten hergestellte Golf VII, den der Kläger kaufte, wies in erheblichem Ausmaß nicht die Eigenschaften auf, die der Käufer eines solchen Fahrzeugs erwarten durfte.“
Und auch im Falle eines VW Multivan Comfortline 2,0 l TDI mit Euro 6-Norm und einem EA288-Motor ist das LG München zu dem Schluss gekommen, dass die Schadensersatzklage des Eigentümers wegen einer unzulässigen Abschaltvorrichtung begründet sei und dieser Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises habe. Auch das LG München spricht von einem „sittenwidrigen Verhalten“ des Herstellers.
Erfolgreiche Klagen im VW-EA288-Dieselskandal
Ihre Ansprechpartner im VW-EA288-Dieselskandal:
Unsere Kanzlei „Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ ist eine auf die aktuellen Bedürfnisse von Geschädigten in vielen Lebensbereichen fokussierte Rechtsanwaltskanzlei.
Dr. Gerrit W. Hartung
Christian Schneider
Rulan M. Dölken