VW-Dieselgate 2.0: LG Münster spricht Schadenersatz für Audi A4 mit Dieselmotor vom Typ EA288 zu!
Die Volkswagen AG muss für den Schaden aufkommen, den die Software-Manipulationen am EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 an einem Fahrzeug der Baureihe A4 der Tochtermarke Audi verursacht haben. Das Gericht folgt dem bekannten Muster in verbraucherfreundlichen Dieselverfahren.
Der EA288-Abgasskandal der Volkswagen AG bezieht sich nicht nur auf Modelle der Kernmarke VW. Auch Fahrzeuge der Tochtermarken Audi, Seat und Skoda sind regelmäßig betroffen. Das zeigt ein Urteil vor dem Landgericht München (Urteil vom 17.05.2021, Az.: 31 O 521/21) gegen die Volkswagen AG bezüglich eines Audi A4. In der Mittelklasselimousine ist der Dieselmotor des Typs EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Der geschädigte Verbraucher hatte das Fahrzeug (Baujahr 2015) im März 2018 als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von 98.000 Kilometern für 16.100 Euro gekauft. Aufgrund der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung hat das Landgericht München ihm Schadenersatz in Höhe von rund 8.200 Euro zugesprochen. Der Verbraucher hat das Fahrzeug fast 100.000 Kilometer genutzt.
„Das Gericht folgt dem bekannten Muster in verbraucherfreundlichen Dieselverfahren. Eine Software im Motor erkennt, wenn sich das Fahrzeug im Prüfmodus des Neuen Europäischen Fahrzyklus NEFZ befindet. Dann wird die Abgasrückführung in einem anderen Modus geregelt als im normalen Straßenverkehr. Üblicherweise schaltet die Software in diesen Situationen in den Modus 1 als NOx-optimierten Betriebsmodus um, in dem eine höhere Abgasrückführungsrate einen geringeren Schadstoffausstoß herbeiführt. Außerhalb des Prüfbetriebs, also im normalen Straßenbetrieb, springt Modus 0 an, der durch eine geringere Abgasrückführungsrate einen höheren Schadstoffausstoß bewirkt“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Ebenso handle es sich beim vorliegenden Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Dieses hat zur Folge, dass die Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen zurückgefahren und ein abweichender Stichoxidausstoß erzielt wird. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am 30. April 2020 hat in einem Gutachten als temperaturabhängige Abschalteinrichtung als eindeutig unzulässig eingestuft. Die Einschätzung der EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass die Grenzwerte beim Emissionsausstoß nicht eingehalten werden, hat weitreichende Auswirkungen und betrifft nicht nur Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA189, sondern eben auch Modelle mit dem VW-Nachfolgemotor EA288.
Daraus resultiere in der Gesamtheit die Verurteilung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Für den Rechtsanwalt ist daher klar: „Ein Gericht hat einmal mehr herausgestellt, dass auch der Euro-Dieselmotor des Typs EA288 mitten im VW-Dieselskandal steht. Die Volkswagen AG als Herstellerin wird immer öfter im Dieselgate 2.0 für vorsätzliche sittenwidrige Schädigung verurteilt. Käufer müssen die massiven Wertverluste und möglicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal nicht einfach hinnehmen, sondern können eben auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben und sich dafür entschädigen lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!“ Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind: VW Abgasskandal EA 288