VW-Diesel-Kauf nach 2015: Schadensersatzansprüche prüfen lassen
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz stellt heraus, dass auch Käufern, die erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals Dieselfahrzeuge mit dem Skandalmotor EA189 der Marken des Volkswagenkonzerns gekauft haben, aufgrund von Betrugshaftung Schadensersatzansprüche zustehen.
Es ist mittlerweile fast fünf Jahre her: Am 22. September 2015 hatte VW in einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben, dass in den millionenfach verbauten Motoren EA189 eine Software zur Prüfstandserkennung verbaut worden ist – also zur Abgasmanipulation. Auf dem Prüfstand wurden dadurch die Grenzwerte für Stickoxid eingehalten, im normalen Straßenverkehr allerdings nicht. Am 15. Oktober 2015 erließ das Kraftfahrt-Bundesamt daraufhin einen Rückruf und ging vom Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus. Fahrzeuge mit EA189-Motoren mussten mit einem Software-Update nachgerüstet werden.
Das Problem: Das Software-Update behob den Schaden nicht, sondern sorgte für weitere Schwierigkeiten, beispielsweise einen höheren Kraftstoffverbrauch. In der Folge setzte dann eine Welle von Betrugshaftungsklagen auf Schadensersatz gegen Volkswagen und andere Hersteller wegen der Abgasmanipulation ein, erläutert der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Vor allem beziehen sich diese Betrugshaftungsklagen auf Fahrzeuge mit EA189-Motoren, die bis September 2015 gekauft wurde. Aber ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 05.06.2020, Az.: 8 U 1295/19) stellt nun heraus, dass auch Käufern, die nach Bekanntwerden des Abgasskandals Dieselfahrzeuge der Marken des Volkswagenkonzerns gekauft haben, Schadensersatz zusteht. In dem kürzlich verhandelten Fall geht es um einen im Januar 2016 als Gebrauchtwagen gekauften Skoda Rapid Spaceback 1,6 Liter TDI. Die Rechtsprechung für diesen sogenannten „Kauf in Kenntnis“ ist zwar grundsätzlich unübersichtlich. Aber der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat entschieden, dass der Schaden bereits mit Erwerb des Fahrzeuges eingetreten war. Mit dem Software-Update konnte dieser nicht behoben werden. Und: Der Senat war davon überzeugt, dass der Kläger beim Kauf des Skodas keine hinreichenden Kenntnisse von den unzulässigen Abschalteinrichtungen hatte, da er dieses Fahrzeug aufgrund der drohenden Stilllegung durch die Behörden sonst nicht gekauft hätte, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Zumal das Fahrzeug zu einem marktüblichen Preis verkauft worden sei. Es entspreche der allgemeinen Lebenserfahrung eines durchschnittlichen Käufers, dass er nur einen marktüblichen Preis zahle, wenn das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand sei. VW habe das Fahrzeug auch nicht aufgrund der Abschalteinrichtung günstiger verkauft oder den Kläger vor dem Kauf informiert. Dazu kommt: Die Mitteilung von Volkswagen war sehr allgemein gehalten und stellte nicht deutlich heraus, dass auch Skoda-Fahrzeuge von dem Abgasskandal betroffen sein könnten, stellt Dr. Gerrit W. Hartung klar. Für ihn ist dieses – noch nicht rechtskräftige – Urteil ein weiterer Meilenstein in der verbraucherfreundlichen Rechtssprechung. Mehr und mehr wird jetzt deutlich, dass das Dieselgate um den Skandalmotor EA189 längst nicht beendet ist. Auch Käufer, die nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals ihre Fahrzeuge in Treu und Glauben erworben haben, sollten ihre Schadensersatzansprüche auf dem Wege der Betrugshaftungsklage gegen die Volkswagen AG und die Tochtermarken prüfen lassen.
Die erste Generation der VW-Schummeldiesel, also der Motorentyp EA189 hat bei der Justiz somit noch lange nicht ausgedient. Vor allem häufen sich zuletzt auch die klagestattgebenden Urteile im Bereich „Dieselgate 2.0“, das den angeblich sauberen VW-Nachfolgemotor des Typs EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 betrifft.