VW-Abgasskandal um den Dieselskandal des Typs EA189: Keine Sorgen vor Verjährung machen!
Das Landgericht Bayreuth hat entschieden, dass die Schadenersatzansprüche eines VW-Käufers im Dieselabgasskandal rund um den EA189 nicht verjährt sind und eine Verjährung auch nicht vor Ende 2022 eintritt. Zudem stellte das Gericht klar, dass selbst nach Eintritt der Verjährung immer noch ein Anspruch auf Restschadenersatz nach § 852 BGB bestehe.
Derzeit kommt der Diskussion über das Problem der Verjährung für geschädigte Verbraucher im Abgasskandal rund um den Dieselmotor EA189 eine besondere Rolle zu. Immer wieder versucht die Volkswagen AG, Schadenersatzansprüche mit Hinweis auf eine Verjährung abzuschmettern. Aber: „Schadenersatzansprüche im VW-Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA189 lassen sich nach wie vor durchsetzen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Der Hintergrund: Das Landgericht Bayreuth hat entschieden, dass die Schadenersatzansprüche eines VW-Käufers nicht verjährt sind und eine Verjährung auch nicht vor Ende 2022 eintritt (Urteil vom 23.11.2020, Az.: 1 O 416/20). „Die Richter beziehen sich darauf, dass der geschädigte Verbraucher erst im Jahr 2019 nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs überhaupt erfahren hat, dass er Schadenersatzansprüche durchsetzen könne. Damit habe auch dann erst die Verjährungsfrist begonnen, die frühestens Ende 2022 ende. Für den Verbraucher sei aus den Mitteilungen rund um die Entwicklungen im Dieselskandal nicht ersichtlich gewesen, dass auch Schadenersatzansprüche der geschädigten Käufer gegen VW vorlägen und entsprechende Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hätten. Der BGH hat in dieser Frage erst mit Beschluss vom 8. Januar 2019 für Klarheit gesorgt und das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die einen Mangel darstellt, bestätigt. Letztlich begründet auch erst dies die Schadenersatzansprüche“, sagt Dr. Gerrit W. Hartung. Im Übrigen handelt es sich bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug einen VW Tiguan 2.0 TDI mit dem Skandaldiesel EA189.
Zudem stellte das Gericht klar, dass selbst nach Eintritt der Verjährung immer noch ein Anspruch auf Restschadenersatz nach § 852 BGB bestehe. Das bedeutet, dass auch dann Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können, wenn der Tatbestand der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB nicht herrsche. Geschädigte Verbraucher hätten auf jeden Fall Ansprüche aus § 852 BGB im Rahmen eines „Restschadensersatzanspruchs“, betont Dr. Hartung: „Nach dieser Bestimmung hat der Ersatzpflichtige selbst nach Verjährung des Schadenersatzanspruches nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben, was er durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten erlangt hat. Zu berücksichtigen ist insoweit, dass der Anspruch aus § 852 BGB weiterhin ein deliktischer Schadensersatzanspruch ist. Der von der Volkswagen AG erschlichene finanzielle Vorteil muss an die Geschädigten zurückgegeben werden, und die Verjährung tritt frühestens nach zehn Jahren ab Kauf ein“, betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Das bedeutet: Nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits deliktische Ansprüche zugesprochen hat, stehen die Schadensersatzansprüche den geschädigten Dieselkäufern aus § 852 BGB in jedem Fall zu.
Der Vorteil: Verbraucher können auch nach Eintritt der Verjährung gegen wirtschaftliche Bereicherung eines Konzerns zum Beispiel durch Betrug ihren Schadensersatzanspruch durchsetzen. Dabei haben Verbraucher bis zu zehn Jahre nach Aufdeckung der Schädigung Zeit, sich rechtlich zu wehren – im VW-Abgasskandal wäre das bis mindestens 2025. Übrigens könnte die Verjährung im Februar 2021 von vorn beginnen. Dann befasst sich der BGH mit der Legalität des für den Motorentyp EA189 entwickelten Software-Updates, das VW betroffenen Fahrzeugen aufspielte. Dieses sollte die Fahrzeuge sauber machen. Doch es soll ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalten. Aufgrund desse bestehen daher neue Möglichkeiten für geschädigte Verbraucher.
Das Dieselgate 2.0 bezüglich des VW-Nachfolgemotors des Typs EA288 der Abgasnorm Euro 6 hingegen ist auf keinen Fall von der etwaigen Verjährungsproblematik des VW-Vorgängermotors des Typs EA189 betroffen und somit noch lange nicht beendet. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Gerichte den geschädigten Dieselkäufern in den nächsten Jahren zudem weitreichende Schadensersatzansprüche zusprechen werden. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Webseite zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die sehr vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste zum VW EA288-Dieselskandal ist bei uns frei zugänglich.