Schadensersatzansprüche im VW Abgasskandal auch noch 2019 geltend machen
Klageflut im Dieselskandal
Der VW-Abgasskandal beschert den Gerichten weiterhin viel Arbeit. Verschiedene Landgerichte berichten davon, dass es im Dezember 2018 zu einer regelrechten Klageflut gekommen ist.
Für den Anstieg der Klagen gegen VW im Dezember sprechen vor allem zwei Gründe. Einerseits sollte durch die Klage eine mögliche Verjährung der Ansprüche zum Jahresende verhindert werden, andererseits haben sich viele Verbraucher trotz der Möglichkeit sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen für eine Einzelklage entschieden.
Diese Entwicklung bedeutet jedoch nicht, dass 2019 keine Ansprüche mehr im Abgasskandal geltend gemacht werden können. Die Verjährung zum 31.12.2018 wird dadurch begründet, dass die Abgasmanipulationen im Herbst 2015 bekannt wurden und zu diesem Zeitpunkt auch die dreijährige Verjährungsfrist angelaufen ist.
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hält diese Argumentation aber nicht für haltbar: „Alleine durch das Bekanntwerden des Abgasskandals wussten die Verbraucher noch nicht, ob ihr Fahrzeug konkret von Abgasmanipulationen betroffen ist und welche rechtliche Ansprüche, z.B. auf Schadensersatz, sich daraus ergeben. Diese Kenntnis kann erst durch den Rückruf des Fahrzeugs oder ein Anschreiben von VW vorausgesetzt werden und damit erst im Jahr 2016. Damit verjähren Ansprüche gegen VW auch erst Ende 2019 und können nach wie vor geltend gemacht werden.“
Dabei kann die Einzelklage auch sinnvoller als die Teilnahme an der Sammelklage sein, da sie schneller und effizienter zum Ziel führt. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. „Die Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen VW durchsetzen zu können, stehen gut und immer mehr Gerichte stellten sich auf die Seite der geschädigten Verbraucher“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.