Volkswagen muss VW Tiguan zurücknehmen

LG Köln 21 O 155/19, Urteil vom 23.07.2019

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat für den Käufer eines VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Dieselmotor des Typs EA 189 Schadensersatz durchgesetzt. Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei der Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Der Käufer kann den Tiguan zurückgeben und erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.

Der Kläger hatte den Tiguan für 31.000 Euro neu gekauft und fuhr rund 110.400 Kilometer mit demFahrzeug. VW muss den Tiguan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 13.250 Euro für die gefahrenen Kilometer erstatten. Der Kläger erhält somit noch  17.750 Euro plus Zinsen. Das Besondere: Das Gericht sprach dem Kläger Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises und nicht erst ab Klageerhebung zu. Die Nutzungsentschädigung wird durch den deutlich höheren Zinsanspruch zumindest teilweise wieder aufgefangen.

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