Sind Sie auch vom Dieselskandal betroffen?

Wir setzen Ihr Recht durch und holen Ihr gutes Geld zurück!
Bereits über 10.000 Mandanten vertrauen uns.

» Kostenlose Erstberatung » Gewonnene Verfahren

Volkswagen-Dieselgate 2.0 intensiviert sich ständig!

Das Landgericht Kassel hat die Volkswagen AG im Dieselabgasskandal wegen Manipulationen an einem VW Polo V 1.4 TDI mit dem Dieselmotor EA288 zu Schadenersatz verurteilt.

Volkswagen-Dieselgate 2.0 intensiviert sich ständig!

Dieselgate 2.0 lässt der Volkswagen AG keine Ruhe. Einmal mehr zeigt sich nämlich, dass der Dieselabgasskandal um den Vierzylinder-Diesel EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 längst nicht beendet ist. Das Landgericht Kassel (Urteil vom 16.11.2021, Az.: 4 O 2043/20) hat die Volkswagen AG verurteilt, an die Klägerin 9.075,40 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 4. Dezember 2020 Zug um Zug gegen die Übereignung und Übergabe des Fahrzeugs der Marke VW vom Typ Polo V 1.4 TDI zu zahlen. Die Beklagte wurde zudem verurteilt, die Klägerin von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten der Klägerin entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 887,03 Euro freizustellen. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte 88 Prozent zu tragen.

Der Ehemann der geschädigten Verbraucherin hatte den VW Polo am 19. August 2017 zu einem Kaufpreis von 11.850 Euro erworben. Der Kilometerstand bei Erwerb des Fahrzeugs betrug 19.807 Kilometer, am 30. August 2021 waren es 85.411 Kilometer. Der Ehemann der Klägerin, hat alle Ansprüche in Bezug auf den Erwerb des streitgegenständlichen Fahrzeugs an die Klägerin mit Vereinbarung vom 23. August 2020 abgetreten.

Im Urteil heißt es: Die Begründung des Gerichts folgt der allgemein bekannten Argumentation im Abgasskandal Dieselgate 2.0. Der Motor EA288 ist mit einem NOx-Speicherkatalysator (NSK) ausgestattet, der Das Fahrzeug verfügt über einen NOx-Speicherkatalysator (NSK), welcher dazu dient, Stickoxide zu speichern. Der NSK muss im Fahrbetrieb regelmäßig regeneriert werden, da er nur über eine begrenzte Speicherkapazität verfügt. Dabei ist in dem streitgegenständlichen Fahrzeug eine Software verbaut, eine sogenannte Zykluserkennung beziehungsweise Fahrkurve, welche die Vorkonditionierungsfahrt (sogenanntes Preconditioning oder Precon) und den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) erkennt.

„Die Begründung des Gerichts folgt der allgemein bekannten Argumentation im Abgasskandal Dieselgate 2.0. Das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit einer Fahrkurve unter Einwirkung auf den NSK-Katalysator wie im streitgegenständlichen Fahrzeug stellt eine konkludente Täuschung des Erwerbers des Fahrzeugs durch die Beklagte dar“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Es sei unstreitig, dass die Fahrkurve den Precon und den NEFZ erkenne und sodann hinsichtlich des NSK-Katalysators, einem Bestandteil des Emissionskontrollsystems, eine abweichende Steuerung der Beladung und Regeneration vorsehe, welche im realen Straßenbetrieb nicht vorgesehen sei. Dieser werde laut Gericht stets am Ende der Vorkonditionierung regeneriert und während des NEFZ streckengesteuert regeneriert, wohingegen die Regeneration im Realbetrieb maßgeblich von der Beladung abhängig sei.

„Die verbaute Software erkennt, ob sich das Fahrzeug in einem Prüfzyklus zur Ermittlung der Emissionswerte befindet und schaltet sodann in einen Modus, bei dem die Regeneration des NSK-Katalysators streckengesteuert erfolgt und dadurch die NOx-Emissionen auf dem Prüfstand verringert werden. Im realen Straßenbetrieb hingegen findet die Regeneration beladungs- und streckengesteuert statt, wobei die Beladungssteuerung führend ist, und es werden mehr NOx-Emissionen als auf dem Prüfstand ausgestoßen“, sagt Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Wir haben eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listen dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind: VW Dieselskandal EA288