Volkswagen AG muss für in Touareg verbauten Audi-Motor Schadenersatz zahlen!
Das Oberlandesgericht Celle hat die Berufung der Volkswagen AG in einem Schadenersatzverfahren wegen der Abgasmanipulationen an einem von der Audi AG hergestellte V6 3.0 TDI Motor, der in einem VW Touareg verbaut ist, als nicht aussichtsreich bewertet.
In einem Berufungsverfahren im Dieselabgasskandal hat das Oberlandesgericht Celle in einem Beschluss (8. Februar 2022, Az.: 7 U 791/21 zu Az.: 5 O 206/20 Landgericht Hildesheim) beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim zurückzuweisen. Es heißt: Nach vorläufiger Beurteilung hat die Berufung der Beklagten aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Urteils offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Streitgegenständlich ist ein VW Touareg mit einem von der Audi AG hergestellten V6 3.0 TDI-Dieselmotor EA897.
Für das Gericht ist klar: Dem Kläger steht gemäß § 826 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung als Schadensersatz gegen die beklagte Volkswagen AG ein Anspruch auf Befreiung von dem „ungewollten“ Kaufvertrag, mithin ein Anspruch auf Kaufpreiserstattung, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des streitgegenständlichen VW Touareg, zu. Die Beklagte hat sich nicht nur mit dem von ihr selbst entwickelten und produzierten Dieselmotor EA189 der Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und damit aller betroffenen Kunden der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung schuldig gemacht, sondern auch hinsichtlich des von der Audi AG hergestellten V6 3.0 TDI Motors, der unter anderem in den von ihr produzierten, streitgegenständlichen VW Touareg des Klägers eingebaut wurde.
Der Hintergrund: Der von der Audi AG hergestellte V6 3.0 TDI Motor konnte ebenso wie der von der Beklagten entwickelte und hergestellte Dieselmotor EA189 die vorgeschriebenen Abgaswerte im Typengenehmigungsverfahren nur für kurze Zeit auf dem Rollenprüfstand einhalten, nicht dagegen im normalen Straßenbetrieb. Um zu gewährleisten, dass die betreffenden Fahrzeuge im NEFZ-Prüfzyklus die Grenzwerte durch vorübergehende Optimierung der Abgasreinigungsstrategien einhalten, im realen Straßenbetrieb dagegen die Abgasreinigungsstrategien zur Ermöglichung eines problemlosen Dauerbetriebs weitgehend minimieren, wurde eine zur Täuschung des KBA entwickelte Software eingesetzt, die den Rollenprüfstand anhand verschiedener Parameter erkannte und die Motorfunktionen entsprechend steuerte, heißt es.
Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sagt:
„Das Landgericht hat bereits festgestellt, dass der hier betroffene Motorentyp mit unzulässigen, auf Täuschung abzielenden Abschaltvorrichtungen ausgestattet ist. Es besteht im Streitfall kein Anlass für das Oberlandesgericht Celle, die Feststellungen des Landgerichts in Zweifel zu ziehen. Damit wird beinahe zwangsläufig bestätigt, dass die Volkswagen AG für den streitgegenständlichen VW Touareg mit dem V6 3.0 TDI-Dieselmotor EA897 schadenersatzpflichtig wird.“
Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Laut OLG Celle stütze sich die Überzeugungsbildung des Landgerichts, die prüfstandsorientierte Abgasstrategie generiere nur im Prüfzyklus, nicht dagegen im normalen Straßenbetrieb den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Stickoxidwerte und sei somit auf Täuschung ausgelegt, im Wesentlichen auf die Beurteilung des KBA (Begründung des amtlichen Rückrufs) als der zuständigen Fachbehörde.