VW im Abgasskandal verurteilt - Vertrauen der Kunden missbraucht
Landgericht Berlin 65 O 10/19
Mit Urteil vom 27. September 2019 hat das Landgericht Berlin VW im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 65 O 10/19). VW muss einen Passat Diesel zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
Der Kläger hatte den VW Passat CC 2,0 Liter TDI im Jahr 2013 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Passat ist der durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordene Motor des Typs EA 189 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Nachdem der Dieselskandal publik wurde und das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf für die betroffenen Fahrzeuge angeordnet hatte, ließ der Kläger das Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend.
Das Landgericht Berlin sprach ihm Schadensersatz zu. VW habe das Fahrzeug mit manipulierten Abgaswerten in den Verkehr gebracht und den Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. VW muss den Passat zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurücknehmen, so das LG Berlin. Der Kläger hatte das Fahrzeug für 27.900 Euro gekauft und fuhr ca. 73.000 km mit dem Wagen. Nach Abzug der Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer in Höhe von etwa 8.600 Euro erhält er knapp 19.300 Euro plus Zinsen zurück.
„Dabei fand das Gericht sehr deutliche Worte für das sittenwidrige Verhalten von VW“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der das Urteil für seinen Mandanten erstritten hat. VW habe durch die Verwendung der Manipulationssoftware die Aufsichtsbehörden im beispiellosen Umfang planmäßig getäuscht, den Verstoß gegen Umweltvorschriften verschleiert und das über Jahre gewachsene Vertrauen der Kunden in die Angaben und das Image der Marke VW ausgenutzt, manipuliert und missbraucht, so das LG Berlin. Zweck dieser Täuschung sei allein gewesen, Kosten zu senken und sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Dieses Verhalten sei besonders verwerflich. Es zeige ein selbstherrliches und verantwortungsloses Geschäftsgebaren, das die Folgen und Schäden – auch für die VW-Mitarbeiter -ignoriert, führte das LG Berlin aus.
„So wie das Landgericht Berlin haben inzwischen zahlreiche Landgerichte und auch Oberlandesgerichte den geschädigten Verbrauchern im Abgasskandal Schadensersatz zugesprochen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Das zeigt, dass hervorragende Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Allerdings sollten die Ansprüche in Kürze geltend gemacht werden, da Ende 2019 die Verjährung der Forderungen droht.