Verluste von Online-Casinos zurückfordern: Diesmal im Wert von etwa 72.500 Euro!
Ein Spieler hatte mehr als 70.000 Euro bei Online-Glücksspielen verloren. In einem Prozess gegen die Online-Casino-Anbieterin aufgrund eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag hat das Landgericht Frankfurt am Main diesem Spieler diese Summe wieder zugesprochen.
Die Beträge, die in Verfahren des Verbraucherschutzes gegen Betreiber von Online-Casinos und anderen Glücksspielangeboten im Internet verhandelt werden, steigen unaufhörlich an. Zwischen 2017 und 2020 hatte ein Spieler etwa 72.500 Euro durch Online-Glücksspiele verloren. Am 29. September 2023 entschied das Landgericht Frankfurt am Main, dass der geschädigte Verbraucher Anspruch auf die Rückerstattung dieses Betrags hat. Der Grund dafür liegt darin, dass das Online-Casino durch sein Angebot gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hatte und somit keine rechtliche Grundlage für den Erhalt dieser Gelder hatte.
Dieses Urteil folgt einem etablierten Muster. Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) der Länder regelt, in welchem Umfang Online-Glücksspiele angeboten werden dürfen. Seit dem 1. Juli 2021 können Online-Glücksspiel-Anbieter in Deutschland ihr Angebot nur dann legal präsentieren, wenn sie im Besitz einer nationalen Lizenz sind. Dies schafft eine klare Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dies in jedem Fall zurückfordern.
„Zu den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags gehört es auch, den Spielerschutz in Deutschland zu stärken, Alternativen zum illegalen Glücksspiel zu schaffen, sicherzustellen, dass legale Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt werden und die Entstehung von Spielsucht zu verhindern. Daher neigen die Gerichte regelmäßig dazu, auf der Seite geschädigter Spieler zu stehen, um die Schutzfunktion des Glücksspielstaatsvertrags umzusetzen“, betont Dr. Gerrit W. Hartung.
Das Landgericht Frankfurt bestätigte den Rückerstattungsanspruch des Klägers und verwies darauf, dass die Organisation und Vermittlung von Online-Glücksspielen nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags in dem betreffenden Zeitraum illegal war. Da das Online-Casino gegen dieses Verbot verstoßen hatte, waren sämtliche mit dem Kläger abgeschlossenen Spielverträge ungültig. Infolgedessen hatte das Casino keinen rechtlichen Anspruch auf die Gelder und ist dazu verpflichtet, die gesamte Summe zurückzuzahlen. Der Gesetzgeber beabsichtigte mit dem Verbot von Online-Casinospielen unter anderem, Spielsucht, Spielmanipulation und Geldwäsche zu unterbinden. Wenn verbotene Online-Casinos dennoch berechtigt wären, die Einsätze zu behalten, würde dies den Sinn des Gesetzes untergraben und die Anbieter ermutigen, ihr illegales Angebot fortzusetzen. Das Casino kann sich gemäß der Entscheidung des Landgerichts auch nicht auf eine angebliche Duldung durch das Hessische Innenministerium berufen. Selbst wenn eine solche Duldung existieren würde, hätte sie keinen Einfluss auf den Rückerstattungsanspruch des Spielers.
Dr. Gerrit W. Hartung, Experte für Glücksspielrecht, fügt hinzu: „Viele Landgerichte und Oberlandesgerichte haben bereits ähnliche Urteile gefällt. Obwohl das generelle Verbot am 1. Juli 2021 gelockert wurde, ist für die Präsentation von Online-Glücksspielen in Deutschland eine gültige Lizenz erforderlich. Viele Anbieter verfügen nicht über eine solche Lizenz, weshalb auch Verluste, die nach dem 1. Juli 2021 entstanden sind, oft rückforderbar sind.“