Verluste aus unerlaubtem Online-Glücksspiel zurückerstattet – Versäumnisurteil gegen maltesischen Anbieter!

Das Landgericht Marburg hat die European Lotto and Betting Limited dazu verurteilt, einem deutschen Spieler einen Betrag in Höhe von 47.562,71 Euro zurückzuzahlen. Das Gericht erklärte die zwischen den Parteien geschlossenen Spielverträge wegen eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag für ungültig.

Verluste aus unerlaubtem Online-Glücksspiel zurückerstattet – Versäumnisurteil gegen maltesischen Anbieter!

Obwohl European Lotto and Betting Limited aus Malta kein bekannter Name unter den Online-Glücksspiel-Anbietern ist, sorgt ein aktuelles Urteil für Aufsehen: Das Landgericht Marburg entschied in einem Versäumnisurteil (Az.: 1 O 103/24) zugunsten eines Verbrauchers und verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung von 47.562,71 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29. März 2024. Der Kläger hatte von der Beklagten die Rückerstattung seiner Verluste aus unerlaubtem Online-Glücksspiel gefordert. Zwischen Dezember 2019 und Februar 2023 hatte der Kläger auf der Website „lottoland.com/de“ der Beklagten an virtuellen Automatenspielen teilgenommen und insgesamt 106.440,57 Euro eingezahlt. Davon hatte er jedoch nur 58.877,86 Euro zurückerhalten. Der Kläger ging davon aus, dass die in Deutschland angebotenen Casino-Spiele legal seien. Die Beklagte jedoch, die ihren Sitz in Malta hat, besaß nicht die erforderliche Lizenz, um diese Art von Glücksspiel in Deutschland anzubieten.

Das Gericht entschied, dass der Vertrag zwischen den Parteien nach deutschem Recht, insbesondere gemäß § 134 BGB in Verbindung mit § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2012 und 2021), nichtig ist, da das Anbieten von Glücksspielen im Internet ohne behördliche Genehmigung verboten ist. „Unerlaubte Glücksspiele schaffen keine gültigen schuldrechtlichen Verpflichtungen. Dies entspricht der etablierten Rechtsprechung und wurde auch vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem ähnlichen Fall bestätigt. Die Beklagte hatte gezielt deutsche Verbraucher über ihre international ausgerichtete Webseite angesprochen und damit bewusst gegen deutsches Glücksspielrecht verstoßen“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei, die sich auf den Schutz von Anlegern und Verbrauchern spezialisiert hat, hat neben der Beratung von Opfern des Abgasskandals auch die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos übernommen. Dr. Hartung konnte das erfolgreiche Urteil vor dem Landgericht Marburg erwirken.

Das Gericht legte eine Einspruchsfrist von einem Monat fest, innerhalb derer die Beklagte gegen das Versäumnisurteil Einspruch einlegen kann. Ein Einspruch würde zu einer erneuten Verhandlung führen, in der die Beklagte ihre Verteidigungsabsicht erklären und entsprechende Einwände vorbringen müsste. Sollte die Beklagte diese Frist verstreichen lassen, wird das Urteil rechtskräftig, und die Beklagte wäre verpflichtet, die vollen Spielverluste sowie die vorgerichtlichen Anwaltskosten zu begleichen.

Der Rückforderungsanspruch des Klägers basiert auf § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB, da die Zahlungen an die Beklagte ohne rechtlichen Grund erfolgten. Weder § 817 S. 2 BGB, der eine Rückforderung ausschließt, wenn beide Parteien vorsätzlich gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, noch § 814 BGB, der eine Rückforderung bei Kenntnis des Leistenden vom Fehlen des Rechtsgrundes ausschließt, stehen dem Anspruch des Klägers entgegen. Das Gericht entschied, dass der Kläger nicht vorsätzlich gehandelt habe, da er in der Annahme handelte, die Glücksspielangebote seien legal. Die Beklagte hatte sich bis zum Gerichtstermin nicht verteidigt und der Klage sowie den rechtlichen Argumenten des Klägers nicht ausreichend widersprochen. Darüber hinaus bestätigte das Gericht den Anspruch des Klägers auf Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 2.306,82 Euro. Angesichts der komplexen rechtlichen Situation und des internationalen Bezugs war die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig und sinnvoll, da der Kläger ohne juristische Unterstützung nicht in der Lage gewesen wäre, seine Ansprüche durchzusetzen. Dies galt insbesondere, da die Beklagte ihren Sitz in Malta hat und der Fall eine umfassende rechtliche Analyse erforderte.

„Das Urteil stellt einen weiteren Beleg für die konsequente Rechtsprechung deutscher Gerichte im Kampf gegen illegale Glücksspielangebote dar. Es verdeutlicht, dass Spieler ihre Verluste zurückfordern können, wenn Anbieter gegen deutsche Lizenzierungsanforderungen verstoßen und unerlaubte Glücksspiele im Internet anbieten. Für die Glücksspielbranche könnte dieses Urteil ein Signal sein, sich strikt an die nationalen Regulierungen zu halten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.