Daimler muss Gründe des KBA für Mercedes-Rückruf darlegen
OLG Nürnberg 5 U 6/20 - Verfügung vom 08.05.2020
Mit einer Verfügung vom 8. Mai 2020 hat das OLG Nürnberg klargestellt, dass Daimler zu den Gründen des Kraftfahrt-Bundesamts für den Mercedes-Rückruf Stellung beziehen muss (Az.: 5 U 6/20). Daimler muss darlegen, welche Funktionsweise die Behörde bei der Abgasreinigung als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft hat. In dem Verfahren geht es um einen Mercedes ML 250 mit der Abgasnorm Euro 6.
Hartung Rechtsanwälte hat für seinen Mandanten wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung eine Schadensersatzklage gegen Daimler eingereicht. Der Autobauer muss nun im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast Stellung zu der Funktion beziehen.