Razzia bei VW – Verdacht auf Marktmanipulationen mit falschen ad hoc-Meldungen aus 2015
Unzulässige Abgaben zum CO2-Ausstoß
Das kommt ja immer dicker: VW sieht sich weiteren Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig ausgesetzt. Und deren Verdachtsmomente scheinen recht stichhaltig: Die Ermittlungsbehörde wirft dem Volkswagenkonzern vor, Aktionäre, Anleger und Kunden über die wirklichen Ausmaße des Abgasskandals im Benziner-Bereich absichtlich getäuscht zu haben. Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung: „Wenn sich das so erhärtet, dann haben wir es nicht nur mit einem Dieselskandal, sondern einem generellen Abgasskandal zu tun!“
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte schon Anfang März dreizehn Büros in der Volkswagen-Zentrale in Wolfsburg durchsucht und zwar zur Überprüfung des Tatverdachtes und zur Ermittlung und Identifikation der handelnden verantwortlichen Personen. Hintergrund der Ermittlungen ist der Vorwurf, VW habe im Rahmen einer am 09. Dezember 2015 herausgegebenen ad hoc-Mitteilung unzulässige Angaben zum CO2-Ausstoß bei Serienfahrzeugen gemacht.
Dr. Hartung: „Hier ging es konkret nicht um die Nachwehen des Dieselskandals, sondern um eine Meldung, die dem Verdacht entgegenwirken sollte, VW würde bei aktuellen Fahrzeugen mit regulären Verbrennungsmotoren in großer Zahl geforderte CO2-Grenzwerte nicht einhalten. Das hat hier mit den Diesel-Manipulationen nichts zu tun.“
Die Meldung war überschrieben mit der wohl zum damaligen Zeitpunkt nicht klar bewiesenen Überschrift „CO2-Thematik weitgehend abgeschlossen“. Die aktuellen Untersuchungen sollen nun ergeben, ob diese wichtige Börsennachricht objektiv inhaltlich falsch gewesen sind. Dr. Hartung: „Die Nachricht war sicherlich mitverantwortlich für die Gewinne des Konzerns in 2016 und 2017.“
Anlass für die Dezembermeldung war die angebliche Richtigstellung einer ad hoc-Meldung vom 03. November 2015. VW hatte gemeldet, dass es bei der Überprüfung des CO2-Wertes für die Typ-Zulassung von etwa 800.000 Benzinern zu nicht erklärbaren Werten gekommen sei – wirtschaftliches Risiko für die Volkswagen: zwei Milliarden Euro.
Wenige Wochen später hieß es: „Nach umfassenden internen Prüfungen und Messkontrollen ist nun klar, dass fast alle diese Modellvarianten doch den ursprünglich festgestellten CO2-Werten entsprechen.“ Der Verdacht auf rechtswidrige Veränderung der Verbrauchsangaben von aktuellen Serienfahrzeugen habe sich nicht bestätigt. Abweichungen seien nur bei 36.000 Fahrzeugen festgestellt worden. Für zu erwartende Konsequenzen mussten also keine 2 Milliarden zurückgestellt werden.
Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig zweifelt den Wahrheitsgehalt der Dezember-Meldung an und wirft Volkswagen verbotene Marktmanipulationen vor. Hartung: „Das ist alles andere als ein Kavaliersdelikt!“
VW-Kunden, die Zweifel an den im Verkaufsprospekt dargestellten Verbrauchswerten haben, können sich gern an Dr. Hartung wenden
Rechtsanwalt Dr. Hartung ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Mehr Infos auf pkw-rueckgabe.de.