Urteil im Dieselskandal gegen Audi AG in der Königsdisziplin des EA898 mit Euro 6!
Ein geschädigter Verbraucher erhielt für seinen Porsche Cayenne S Diesel von der Audi AG Schadenersatz. Streitgegenständlich war der Dieselmotor EA898 mit Euro 6.
Der EA898 ist eine Dieselmotoren-Baureihe der Volkswagen AG mit acht Zylindern. Die Motorengeneration mit Common-Rail-Einspritzung wurde von 2016 bis 2020 in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns verwendet und ist Nachfolger des V8-4.2 TDI. Herstellerin des leistungsstarken Motors ist die Audi AG. Er wird vorrangig in Fahrzeugen der Oberklasse verbaut. Jetzt ist ein Urteil gegen die Audi AG im Dieselabgasskandal rund um den EA898 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB ergangen.
Vor dem Landgericht Bayreuth (Urteil vom 23.08.2021, Az.: 41 O 280/21) wurde die Audi AG verurteilt, an den geschädigten Verbraucher Schadenersatz in Höhe von 18.133,91 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 29. Mai 2021 und Übertragung des dem Kläger gegenüber der finanzierenden Bank (Toyota Financial Services) zustehenden Anwartschaftsrechts auf Übereignung des vorbezeichneten Fahrzeugs zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den noch nicht fälligen Darlehensraten gegenüber der Toyota Financial Services freizustellen. Ebenso muss die Audi AG für vorgerichtlich angefallene Rechtsanwaltskosten an den Kläger 1.954,46 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 29. Mai 2021 zahlen und 84 Prozent der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Kläger erwarb im Jahr 2016 von einem Fahrzeughändler den Porsche Cayenne als Neuwagen zu einem Kaufpreis von 91.016,52 Euro. Durch die Finanzierung war er Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 104.107,30 Euro eingegangen, wobei er an die finanzierende Bank bisher Ratenzahlungen in Höhe von insgesamt 60.915,35 Euro geleistet hat.
„In dem Pkw ist ein von der Beklagten entwickelter und hergestellter Dieselmotor EA 898 verbaut. Das streitgegenständliche Fahrzeug unterliegt einem vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten verbindlichen Rückruf wegen des Vorliegens einer unzulässigen Abschalteinrichtung, wobei für eine vom Hersteller für die von der Rückrufaktion betroffenen Fahrzeuge zur Verfügung gestellte Umrüstung, also ein Software-Update, eine Freigabe des Kraftfahrt-Bundesamts vom 28. Juli 2020 erteilt wurde“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Bayreuth erstritten.
Das hat das Gericht bestätigt. Es schreibt: „Da das streitgegenständliche Fahrzeug unstreitig einem verbindlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen des Vorhandenseins einer unzulässigen Abschalteinrichtung unterliegt, ist der Klagevortrag zum Vorliegen einer – im Ergebnis mit der bekannt gewordenen Motorsteuerungssoftware des Aggregats EA 189 vergleichbaren – unzulässigen Abschalteinrichtung (Motorsteuerungssoftware, die gezielt darauf ausgelegt ist, die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte nur in der Prüfstandsituation, nicht aber im Straßenverkehr zu bewirken) als ausreichend substantiiert und schlüssig zu werten. Zudem sind insoweit hinreichend konkrete Umstände dargelegt, welche einen Rückschluss auf die aufgestellte Tatsachenbehauptung zumindest nachvollziehbar plausibel erscheinen lassen.“
„Die Audi AG behauptet, dem Kläger sei aufgrund der kostenlosen Verfügbarkeit des von der Beklagten entwickelten Software-Updates kein Schaden entstanden. Das hat das Gericht nicht gelten lassen. So einfach können die Hersteller es sich im Dieselabgasskandal also nicht machen“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung. Er sieht in dem verbraucherfreundlichen Urteil in der Königsdisziplin des EA898 mit Euro 6 einen weiteren Hebel für zukünftige Betrugshaftungsklagen gegen die Audi AG.