Unzulässiges Thermofenster beim Mercedes C 220 d T
LG Mönchengladbach 1 O 248/18, Urteil vom 27.06.2019
Ein verpflichtender Rückruf für den Mercedes C 220 d T mit dem Motortyp OM 651 und der Abgasnorm Euro 6 durch das Kraftfahrt-Bundesamt liegt bisher nicht vor. Dennoch setzte Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung Schadensersatz für seinen Mandanten durch, der das Fahrzeug im August 2017 gebraucht gekauft hatte. Das Gericht entschied, dass es sich bei dem bei der Abgasreinigung verwendeten Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.
Der Käufer könne das Fahrzeug daher zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.Er hatte das Fahrzeug gebraucht für 30.790 Euro gekauft und fuhr rund 20.000 km mit dem Wagen. Nach dem Abzug der Nutzungsentschädugung in Höhe von rund 2.564 Euro bekommt er ca. 28.225 Euro plus Zinsen zurück.
Zudem habe der Käufer schon ab Zahlung des Kaufpreises und nicht erst ab Klageerhebung einen Zinsanspruch. Dr. Hartung. „Da Mercedes das sog. Thermofenster bei zahlreichen Modellen verwendet hat, ist das Urteil ein echter Meilenstein für Schadensersatzansprüche gegen Mercedes. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.“