Vor der Krise ist nach der Krise und in diesem Sinne erinnern maßgebliche Kontrollorgane wie die Bafin – die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – oder die Europäische Zentralbank (EZB) ihre „Schäfchen“ an finanzielle Maßhaltung in schweren Zeiten. Demnach sollte auf die Auszahlungen von Dividenden komplett verzichtet werden, bis klar ist ob und wann man wieder zum Tagesgeschäft übergehen kann. Stefanie Fandel, Fachanwältin für Bank -und Kapitalmarktrecht, erinnert daran, dass diese freiwillige Maßhaltung auch schnell in eine verbindliche Pflicht umschlagen kann: „Bei der Gewährung von Darlehen verlangt der Gesetzgeber derzeit, dass das für die Krisenbewältigung freigestellte Geld nicht zur Finanzierung von Manager-Boni verwendet werden darf!“
Die Finanzaufsicht hat eine Vielzahl von Maßnahmen erlassen, mit deren Hilfe Spielräume zur Kreditvergabe und gegebenenfalls Verlustabsorption erhöht werden. Vor diesem Hintergrund und angesichts einer hohen Ungewissheit über die weiteren Entwicklungen empfiehlt die BaFin, auch von Aktienrückkäufen Abstand zu nehmen: „Wir raten Finanzinstituten, mit vorhandenen Kapitalressourcen sehr sorgfältig umzugehen“, führt Hufeld von der Bafin aus.