Tipico zur Rückzahlung von über 100.000 Euro verpflichtet: Geld zurück wegen illegaler Online-Sportwetten
In einem bedeutenden Urteil hat das Landgericht Oldenburg die Tipico Co. Ltd. dazu verpflichtet, einem Kläger 104.980 Euro zurückzuerstatten. Der Kläger hatte zwischen 2017 und 2020 erhebliche Verluste durch illegale Online-Sportwetten auf der Tipico-Plattform erlitten.
Am 2. Juli 2024 fällte das Landgericht Oldenburg (Az.: 9 O 1736/23) ein bedeutendes Urteil zugunsten eines geschädigten Verbrauchers. Die Tipico Co. Ltd., Anbieter von Online-Sportwetten, wurde verurteilt, dem Kläger 104.980 Euro zuzüglich Zinsen zu zahlen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Rechtsstreits. Der Kläger hatte über einen Zeitraum von drei Jahren auf der deutschsprachigen Plattform von Tipico Wetten abgeschlossen und dabei erhebliche finanzielle Verluste erlitten. Das Gericht stellte fest, dass die betreffenden Verträge aufgrund eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag nichtig sind.
„Zwischen April 2017 und Oktober 2020 tätigte der Kläger Zahlungen in Höhe von insgesamt 112.480 Euro an Tipico, erhielt jedoch nur 7.500 Euro zurück. Die Beklagte, Tipico Co. Ltd., bot ihre Dienstleistungen unter einer Lizenz der maltesischen Glücksspielbehörde an, verfügte jedoch während dieses Zeitraums nicht über die erforderliche deutsche Konzession. Erst ab dem 9. Oktober 2020 hatte Tipico eine gültige deutsche Sportwettkonzession. Der Verbraucher klagte auf Rückzahlung der geleisteten Einsätze und argumentierte, dass die Verträge aufgrund eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2012) nichtig seien. Das Gericht bestätigte diesen Standpunkt und wies die Argumentation der Beklagten zurück, dass sie sich um eine deutsche Konzession bemüht und alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt habe. Es sei irrelevant, dass das Vergabeverfahren möglicherweise nicht den unionsrechtlichen Vorgaben entsprach, da dies die tatsächliche Erteilung der Konzession nicht ersetze”, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung, Rechtsanwalt bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei ist auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisiert und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals insbesondere auf die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos fokussiert. Dr. Hartung erzielte das erfolgreiche Urteil vor dem Landgericht Oldenburg.
Die Beklagte wendete ein, dass der Kläger nicht als Verbraucher agierte und die Klage aufgrund der Prozessfinanzierung unzulässig sei. Das Gericht wies diese Argumente jedoch zurück und bestätigte sowohl die internationale als auch die örtliche Zuständigkeit gemäß der EuGVVO, da der Kläger in Deutschland ansässig ist und die Dienstleistungen der Beklagten auf den deutschen Markt ausgerichtet waren. Auch die Prozessfinanzierung wurde als rechtmäßig anerkannt. Zudem stellte das Gericht fest, dass das Internetverbot nach § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 mit dem Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist und eine gerechtfertigte Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellt, um Gemeinwohlziele wie den Schutz der Spieler und die Bekämpfung der Spielsucht zu fördern. Der Verstoß der Beklagten gegen dieses Verbot führte daher zur Nichtigkeit der geschlossenen Wettverträge gemäß § 134 BGB.
„Der Ausschluss des Rückforderungsanspruchs nach § 817 BGB, der vorsätzliches oder leichtfertiges Verhalten des Klägers erfordert, konnte nicht festgestellt werden. Der Kläger konnte überzeugend belegen, dass er sich der Illegalität des Angebots der Beklagten nicht bewusst war und erst kurz vor der Beauftragung seiner Anwälte davon erfahren hatte. Die Entscheidung des Landgerichts Oldenburg markiert einen wesentlichen Fortschritt im Kampf gegen illegale Online-Glücksspiele und betont die strengen rechtlichen Anforderungen, die für Glücksspielanbieter in Deutschland gelten.” Laut Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung hat dieses Urteil Signalwirkung für ähnliche Fälle und stärkt die Rechte von Verbrauchern, die durch illegale Glücksspielangebote geschädigt wurden.