JETZT ALLE VERLUSTE AUS SPORTWETTEN ZURÜCKERSTATTEN LASSEN

Ihre erfahrenen Anwälte für Glücksspielrecht – bei Tipico Sportwetten-Verlusten Geld zurück!

Aufgrund der Nichtigkeit der Glücksspielverträge gemäß § 4 des Glücksspielstaatsvertrags erhielt ein Verbraucher etwa 7.700 Euro von der Tipico Co. Limited zurückerstattet.

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Rechtsanwalt für Glücksspielrecht in Mönchengladbach – bei Tipico-Sportwetten-Verlusten Geld zurück!

 

Im vorliegenden Fall wurde die Beklagte, Tipico Co. Limited, dazu verurteilt, dem Kläger einen Betrag von 7.239,65 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. September 2023 zu zahlen. Die Klage auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten wurde jedoch abgewiesen. Darüber hinaus trägt die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits, und das Urteil kann vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrags vollstreckt werden.

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Ihr Recht auf Rückerstattung: Die rechtlichen Grundlagen und wie Sie profitieren können

Der geschädigte Verbraucher nahm vom 20. Dezember 2017 bis zum 8. Oktober 2020 an Online-Glücksspielen und Sportwetten auf der Plattform der Beklagten teil. Insgesamt tätigte er Einzahlungen in Höhe von 28.277,40 Euro. Davon wurden 13.277,45 Euro für den Erwerb von Casino-Chips und 46,30 Euro für andere Zwecke verwendet, die nicht für Sportwetten genutzt wurden. Die Auszahlungen von seinem Spielerkonto betrugen 7.714 Euro, was zu geltend gemachten Verlusten von 7.239,65 Euro führte. Der Kläger argumentierte, dass er die Verträge über die Teilnahme an den Online-Glücksspielen als Verbraucher in Deutschland außerhalb von Schleswig-Holstein abgeschlossen habe. Während des Spielzeitraums sei er davon ausgegangen, dass die von der Beklagten angebotenen Sportwetten in Deutschland gesetzlich erlaubt seien. Aufgrund des Verstoßes gegen § 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) Baden-Württemberg beantragte der Kläger die Rückzahlung seiner Verluste und berief sich darauf, dass die mit der Beklagten geschlossenen Glücksspielverträge unwirksam seien.

Gerichtliche Erfolge für Verbraucher: So gewinnen auch Sie gegen illegale Online-Sportwetten

 

„Die Beklagte bestritt die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts und argumentierte, dass der Kläger aufgrund einer Abtretung an einen Prozessfinanzierer nicht zur Klage berechtigt sei. Weiterhin wurde die Wirksamkeit des § 4 Glücksspielstaatsvertrags angezweifelt und behauptet, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Kläger darüber informierten, selbst zu prüfen, ob Glücksspiel an seinem Wohnsitz legal sei. Das Landgericht Heilbronn entschied, dass die Klage zulässig und im Wesentlichen begründet sei. Die internationale Zuständigkeit des Gerichts wurde gemäß den Artikeln 17 und 18 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (EuGVVO) festgestellt, da es sich um eine Verbrauchersache handelte. Der Kläger wurde als Verbraucher eingestuft, da er die Verträge zum persönlichen Gebrauch abgeschlossen hatte“, erklärte Dr. Gerrit W. Hartung, Rechtsanwalt der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de) aus Mönchengladbach. Die Kanzlei konzentriert sich ausschließlich auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat neben der Beratung von Geschädigten des Abgasskandals ihre Expertise in der Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos spezialisiert. Er erwirkte das Urteil zugunsten seines Mandanten vor dem Landgericht Heilbronn.

 

Nutzen Sie Ihre Chance: Kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche durch erfahrene Rechtsanwälte

Grundsätzlich sind Online-Sportwetten für in Deutschland lebende Wetter nicht erlaubt gewesen, weil bis Ende September 2020 kein Anbieter über eine gültige deutsche Lizenz verfügt hat. Daher kann Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt wie Dr. Gerrit W. Hartung mit seiner spezialisierten Kanzlei helfen, Ihr verlorenes Geld zurückzubekommen.

Online-Glücksspiele sind in Deutschland für Casino- oder Pokerspiele und Sportwetten durch den Glücksspielstaatsvertrag der Länder (GlüStV) geregelt. Demnach war Online-Glücksspiel hierzulande bis zum 01.07.2021 weitgehend nicht erlaubt. Ausnahmen gab es für Sportwetten, wo bereits ab Oktober 2020 erste Lizenzen an private Anbieter vergeben wurden, sowie in Schleswig-Holstein.

Seit dem 01.07.2021 gelten Lockerungen beim Online-Glücksspiel, sodass das Anbieten von Online-Glücksspielen nicht mehr grundsätzlich illegal ist. Allerdings gelten strenge Auflagen und die Anbieter müssen über eine für Deutschland gültige Lizenz verfügen. Das ist jedoch bis heute bei den meisten Anbietern nicht der Fall. Als Auflagen gibt es für die Anbieter zunächst die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Wetter bzw. Spieler im Monat nicht mehr als 1.000 Euro verspielen können. Grundsätzlich dürfen Spieler also nicht mehr als 1.000 Euro im Monat auf ihr Spielkonto einzahlen und damit spielen. Das Limit gilt über alle Anbieter hinweg. Mit Inkrafttreten des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages der Länder (GlüStV) zum 01.07.2021 haben Anbieter von Glücksspielen auch die Auflage, den Status eines Wetters bzw. Spielers vor Spielbeginn zu prüfen und gegebenenfalls das Spiel bei einer Sperrung zu untersagen. Die Sperrdatei wird betrieben vom Regierungspräsidium Darmstadt in Hessen (OASIS-Sperrsystem). Vor dem 01.07.2021 bzw. im Falle von Sportwetten vor Oktober 2020 verfügten die meisten Betreiber von Glücksspielportalen wie Online-Casinos, Poker oder Sportwetten nicht über diese Erlaubnis. Selbst danach wurden bisher nur wenige Lizenzen in Deutschland verteilt.

Für Spieler bzw. Wetter, die vor dem 01.07.2021 Geld bei Casinospielen, Poker oder Sportwetten verloren haben, bedeutet das, dass sie erfolgversprechende Chancen haben, ihr verlorenes Geld zurückzubekommen. Möglich sind Rückforderungen im Zeitraum der letzten zehn Jahre. Aber auch bei Spielverlusten nach dem 01.07.2021 sollten Kunden von Online-Casinos oder anderen Glücksspielanbietern immer prüfen lassen, ob die betreffenden Betreiber über eine gültige Lizenz verfügen. Denn in den meisten Fällen ist für Verbraucher nur schwer erkennbar, ob ein Anbieter hierzulande legal arbeitet. Oft werben die Glücksspielanbieter mit angeblich gültigen Lizenzen, jedoch gelten diese meist nur für das Land des Firmensitzes – meistens Malta, Gibraltar, Curacao oder andere steuerlich günstige Orte.

Diese Spiel- und Sportwetten-Angebote wurden von den deutschen Behörden zwar geduldet, jedoch blieben sie zu jeder Zeit illegal. Somit sind die geschlossenen Verträge zwischen Anbieter und Spieler nichtig, wodurch die Anbieter zur Rückzahlung sämtlicher Spielverluste bzw. Wettverluste verpflichtet sind. Das gilt auch für Betreiber, die im europäischen Ausland wie zum Beispiel in Gibraltar oder Malta ihren Sitz haben.

Die zuständige Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat auf ihrer Webseite www.gluecksspiel-behoerde.de eine sogenannte „Whitelist“ erstellt, auf der die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt werden, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem gültigen Glücksspielstaatsvertrag verfügen. In dieser Liste sind unter anderem Anbieter von Sportwetten oder auch Online-Casinos gelistet. Hier kann man sehen, dass es in Deutschland bisher nur sehr wenige Anbieter mit einer gültigen deutschen Erlaubnis gibt.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei hilft Ihnen und unterstützt Sie bei der Klage gegen die Sportwetten-Anbieter und auch gegen die Online-Casinos. Nach der ersten Durchsicht Ihrer Angaben teilen wir Ihnen unmittelbar mit, ob auch Sie Rückzahlungsansprüche haben. In unserer Datenbank sind alle in Deutschland tätigen Anbieter zu finden. Wir wissen genau, wer zu welchem Zeitpunkt über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügte. Unsere Anwälte sind spezialisiert auf Klagen gegen Anbieter von Sportwetten, Online-Glücksspiel und Online-Casinos.

Wir verfügen über ein Netzwerk von Prozesskostenfinanzieren, über das wir die von unserer Kanzlei für Geschädigte geführten Klagen fast alle eingedeckt bekommen, so dass Sie ohne Kostenrisiko den Rechtsstreit führen können.

 

Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Ansprüche. Rufen Sie uns an unter 02161 684560 oder senden Sie uns eine E-Mail an kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de.

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