Spieler erhält fast 500.000 Euro im Online-Glücksspiel-Skandal zurück!
Ein geschädigter Verbraucher hatte 480.000 Euro bei Online-Sportwetten verloren. Das Landgericht Hannover hat aktuell dem Spieler diese Summe jetzt zugesprochen.
Die Schadensummen im Online-Glücksspiel-Skandal werden immer größer. Zuletzt hat das Landgericht Hannover mit Urteil vom 17. Juli 2023 einem Nutzer von Online-Sportwetten rund 480.000 Euro zugesprochen, die dieser zwischen 2017 und 2022 verloren hatte. „Auch wenn die Schadensumme gigantisch ist, ist die Basis für die verbraucherfreundliche Rechtsprechung die bekannte. Da die Anbieterin der Sportwetten im Internet nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz verfügte, sei ihr Angebot illegal gewesen, betonte das Landgericht Hannover. Somit habe die Anbieterin keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse den Verlust vollständig erstatten. Diese Argumentation kennen wir aus vielen anderen verbraucherfreundlichen Verfahren im Online-Glücksspiel-Skandal“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Das Anbieten von Online-Glücksspiel, wozu auch Sportwetten zählen, ist ohne die erforderliche Erlaubnis illegal. Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit in den allermeisten Fällen ohne Rechtsgrund. Daher sind auch hinreichend Gründe für die Rückzahlung der Spielverluste gegeben. Diese Ansprüche ergeben sich aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 BGB. Darin heißt es:
„Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit ohne Rechtsgrund.
Es ist nicht das erste Urteil gegen eine Anbieterin von Online-Sportwetten. So existiert beispielsweise bereits ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az.: 13 U 1753/22) in dem Komplex. Mit dem Angebot von Online-Sportwetten habe die Beklagte gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag 2012 verstoßen. Danach war das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Sportwetten stellen nach den Begriffsbestimmungen in § 1 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag 2012 Glücksspiele dar. Ein öffentliches Glücksspiel liegt gemäß § 3 Abs. 2 GlüStV 2012 vor, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder es sich um gewohnheitsmäßig veranstaltete Glücksspiele in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften handelt, stellt das Oberlandesgericht Dresden heraus.
Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag dient unter anderem der Suchtprävention und dem Jugend- und Spielerschutz. Diese Ziele werden laut mehrerer Urteile (und so auch diesem des Landgerichts Hannover) unterlaufen, wenn die Anbieter illegaler Glücksspiele das Geld behalten dürften. Das gilt explizit bei Online-Sportwetten. Daher betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung, dass auch Spieler, die bei Online-Sportwetten Geld verloren haben, unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen sollten, um ihre Ansprüche auf Schadenersatz beziehungsweise auf Rückzahlung der erlittenen Verluste zu prüfen.