Spieler erhält 38.713,08 Euro von Sportwetten- und Glücksspielanbieter zurück
Um die Schadensumme von 38.713,08 Euro im Online-Glücksspielskandal ging es vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Auch in diesem Fall waren die Spielverträge wegen eines Rechtsverstoßes nichtig.
Gegen ein Unternehmen, das auf einer Internetseite diverse Sportwetten und Glücksspiele anbietet, ist ein Urteil auf Rückzahlung von rechtswidrig erworbenen Geldern gesprochen worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Urteil vom 20. Juli 2021, Az.: 19 O 6690/20) verurteilte die Beklagte, an den Kläger 38.713,08 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 12. Oktober 2020 zu zahlen. Der Hintergrund: Die Beklagte betreibt eine auch auf Deutsch verfügbare Internetseite, auf der an diversen Sportwetten und Glücksspielen teilgenommen werden kann. Zugleich war das Unternehmen im streitgegenständlichen Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. Oktober 2018 nicht im Besitz einer Erlaubnis für Internet-Glücksspiel nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verfügte. Der geschädigte Verbraucher hatte in dem Zeitraum 44.597,46 Euro eingezahlt und 5884,38 Euro als Gewinn erhalten. Zugleich hatte er 13.234,02 Euro verloren und das übrige Geld für Casinospiele verwendet.
„Das Urteil ist aus den bekannten Gründen ergangen. Die Beklagte hat das Geld des Geschädigten ohne Rechtsgrund erlangt. Der Vertrag über die Ausübung des Glücksspiels bei Online-Casinos ist in so gut wie allen Fällen nach § 134 BGB nichtig, da die Veranstaltung eines öffentlichen Glücksspiels im Internet nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag bis zum 30. Juni 2021 verboten war. Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Das führt dazu, dass man sein verlorenes Geld bei illegalem Glücksspiel zurückfordern kann“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Das Gericht weist darauf hin, dass der Kläger substantiiert dargelegt habe, in welcher Höhe er im streitgegenständlichen Zeitraum Zahlungen an die Beklagte geleistet habe, inwieweit diese sich auf Glücksspiele bezögen und inwieweit auf Sportwetten, und welche Zahlungen die Beklagte in diesem Zeitraum an ihn geleistet habe. Hingegen habe die Beklagte die geltend gemachten Umstände insoweit nur in unzulässiger Weise pauschal bestritten beziehungsweise mit Nichtwissen erklärt. Das sei laut Gericht aber ausgeschlossen, weil die Umstände der eigene Wahrnehmungsbereich der Beklagten seien.
Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung erklärt: „Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit in den allermeisten Fällen ohne Rechtsgrund. Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist somit relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt.“
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