Schwangerschaft: Darf der Arbeitgeber das Team informieren?

Schwangerschaft: Wenn eine Arbeitnehmerin ihren Arbeitgeber frühzeitig über ihre Schwangerschaft informiert, stellt sich häufig die Frage, ob ich das Team darüber in Kenntnis setzen darf. Welche gesetzlichen Bestimmungen existieren diesbezüglich?

Schwangerschaft: Darf der Arbeitgeber das Team informieren?

Schwangerschaft: Ist es dem Arbeitgeber erlaubt, das Team darüber zu informieren?

Nach dem Mutterschutzgesetz sind Arbeitnehmerinnen dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber über eine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin zu informieren, sobald sie davon Kenntnis haben. 

Bei möglichen Verstößen sind jedoch keine Sanktionen zu befürchten. 

Viele werdende Mütter, die ihren Arbeitgeber frühzeitig informieren, wünschen häufig, dass diese Information nicht sofort im Unternehmen verbreitet wird. Ist es dem Arbeitgeber erlaubt, die Schwangerschaft ohne Zustimmung weiterzugeben? Welche rechtlichen Regelungen gelten in diesem Zusammenhang? 

Schwangerschaft: Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, Informationen ohne Zustimmung weiterzugeben.

Gemäß dem Mutterschutzgesetz ist es einem Arbeitgeber nicht gestattet, Informationen über eine Schwangerschaft ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben. 

  • Dies schließt alle Personen ein, die nicht unmittelbar an der Umsetzung von Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz der Schwangeren beteiligt sind. 
  • Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um festzustellen, welche Maßnahmen ergreifen werden müssen, wenn eine Mitarbeiterin schwanger wird. 
  • Die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen müssen anschließend umgesetzt werden. 
  • So dürfen schwangere Arbeitnehmerinnen ab dem fünften Monat nicht mehr als vier Stunden täglich in stehender Position arbeiten. 
  • Darüber hinaus sind Tätigkeiten wie häufiges Bücken, das Heben schwerer Lasten oder Arbeiten in lauten, staubigen oder schadstoffbelasteten Umgebungen für werdende Mütter unzulässig. 
  • Damit ich diese Schutzmaßnahmen umsetzen kann, darf ich Vorgesetzte und Personen im Arbeitsschutz, wie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, über die Schwangerschaft informieren. 

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich schwangere Arbeitnehmerinnen dabei, ihre Rechte durchzusetzen. Sei es die Mitteilungspflicht, der Mutterschutz oder die unbefugte Weitergabe sensibler Informationen – ich berate Sie umfassend und rechtlich sicher. 

Bußgeld bei unerlaubter Weitergabe von Schwangerschaftsinformationen möglich

Wenn man feststellt, dass eine Führungskraft die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin ohne deren Zustimmung im Team offenbart, kann dies für den Arbeitgeber rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In solchen Fällen kann dem Arbeitgeber möglicherweise sogar ein Bußgeld drohen. 

Wurde Ihre Schwangerschaft ohne Ihr Einverständnis an Dritte weitergegeben? Ich stehe Ihnen rechtlich zur Seite und setze mich dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt werden und mögliche Bußgelder gegen den Arbeitgeber geprüft werden.