Schmerzensgeld von 8.000 € wegen eines Datenschutzverstoßes: Klinik muss haften
Verstöße gegen den Datenschutz können Ansprüche auf Schmerzensgeld gemäß der DSGVO begründen. Jüngst wurde ein Krankenhaus dazu verurteilt, 8.000 € aufgrund eines Datenschutzverstoßes zu zahlen. Ich unterstütze Sie als Rechtsanwalt bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 € aufgrund eines Datenschutzverstoßes: Die Klinik ist verantwortlich!
Ein Verstoß gegen den Datenschutz kann erhebliche Schmerzensgeldansprüche gemäß Art. 82 DSGVO zur Folge haben, selbst bei rein immateriellen Schäden. Die Gerichte sprechen zunehmend höhere Beträge zu, was ein Urteil in Höhe von 8.000 € verdeutlicht. Oft übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten – jedoch sollte die Deckungsanfrage von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gestellt werden. Ich unterstütze Sie bundesweit.
Was ist passiert?
Ein HIV-positiver Patient wurde in einer Klinik behandelt und später dort als Mitarbeiter eingestellt. Die Klinik unterließ es jedoch, die sensiblen Gesundheitsdaten des neuen Mitarbeiters zu sperren.
In der Folge hatten einige Klinikmitarbeiter mehrere Wochen lang Zugang zum „Patientendeckblatt“, auf dem unter anderem die HIV-Diagnose des Mitarbeiters vermerkt war.
Obwohl lediglich Name, Anschrift, Krankenkasse und die kaum lesbare, dreibuchstabige Diagnose „HIV“ sichtbar waren, stellte dies dennoch einen erheblichen Verstoß gegen den Datenschutz dar. Selbst diese minimalen Informationen hätten gesperrt werden müssen. Die Klinik versuchte, den Vorfall zu bagatellisieren, da nur einige Personen Zugang zu den Daten hatten und diese zur Verschwiegenheit verpflichtet seien.
Jedoch ist zu bedenken, dass die HIV-Diagnose eines Mitarbeiters die Kollegen nichts angeht. Auch Angestellte im medizinischen Bereich haben das Recht darauf, dass ihre Patientendaten ausschließlich dem behandelnden Arzt und dessen Hilfspersonal zugänglich sind – und nur für den konkreten Behandlungsfall.
Besonders eine Diagnose wie HIV, die nach wie vor stark stigmatisiert ist, darf nicht leichtfertig offengelegt werden. In diesem Fall führte die Bekanntgabe der Diagnose zu einem veränderten Verhalten der Kollegen.
Das Schmerzensgeld von 8.000 € nach Art. 82 DSGVO wäre vermutlich noch höher ausgefallen, wenn weitere Details des Gesundheitszustands öffentlich zugänglich gewesen wären.
Als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie bei Datenschutzverstößen am Arbeitsplatz. Ich setze Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld durch und sorge dafür, dass Ihre Daten geschützt bleiben. Profitieren Sie von meiner Expertise im Arbeitsrecht.
Besonderheiten des Urteils: Grundlegende Entscheidung im Datenschutzrecht
Bislang zeigten sich deutsche Gerichte häufig zurückhaltend, wenn es um die Zuerkennung von Schmerzensgeld für immaterielle Schäden aufgrund von Datenschutzverletzungen geht.
Viele Richter betrachteten derartige Verstöße als Bagatellen, die lediglich in seltenen, schwerwiegenden Fällen zu einem Schmerzensgeldanspruch führten. Diese Auffassung widerspricht jedoch der Absicht des EU-Gesetzgebers.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 14.01.2021 (Az. 1 BvR 28531/19) klargestellt, dass ich als Rechtsanwalt die Voraussetzungen und den Umfang von Art. 82 DSGVO nicht allein mit dem Verweis auf einen angeblich fehlenden Schaden abtun darf. Ein Schaden muss nicht zwingend gravierend sein, um eine Entschädigung nach sich zu ziehen.
Das Urteil, in dem ein Schmerzensgeld von 8.000 € zugesprochen wurde, zählt zu den höchsten Beträgen, die in Deutschland bislang aufgrund eines Datenschutzverstoßes vor Gericht durchgesetzt werden konnten.
Dies verdeutlicht die wachsende Bedeutung des Datenschutzes seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018.
Der EU-Gesetzgeber hat in Art. 82 Abs. 1 DSGVO eindeutig festgelegt, dass bei Datenschutzverletzungen sowohl materielle als auch immaterielle Schäden – wie zum Beispiel Schmerzensgeld – ersetzt werden müssen.
Ein konkreter, nachweisbarer Schaden ist dabei nicht zwingend erforderlich; auch ein abstrakter immaterieller Schaden genügt, um eine Entschädigung zu erhalten.
Wurde Ihr Datenschutz am Arbeitsplatz verletzt? Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld und begleite Sie bei Widerruf, Löschung und Sperrung Ihrer Daten. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht.
Fazit: Ich werde das Schmerzensgeld bei Datenschutzverstößen nicht außer Acht lassen.
Im Falle eines Datenschutzverstoßes sollten Betroffene nicht nur Maßnahmen gegen den Verstoß ergreifen, sondern auch in Erwägung ziehen, ein Schmerzensgeld zu fordern.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten, vorausgesetzt, dass die Versicherung zum Zeitpunkt des Verstoßes bestand.
Die Anfrage zur Kostenübernahme sollte jedoch einem erfahrenen Rechtsanwalt überlassen werden, um die Erfolgschancen zu erhöhen.
Ich unterstütze Sie deutschlandweit bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – sei es bei Widerruf, Löschung, Sperrung oder der Geltendmachung von Schmerzensgeld nach Datenschutzverstößen.
Wurden Ihre Daten am Arbeitsplatz unrechtmäßig verwendet? Ich setze mich für Ihr Schmerzensgeld ein und verteidige Ihre Rechte im Rahmen der DSGVO. Lassen Sie sich von mir als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten.