Abgasskandal - Geld zurück für Seat Ibiza und Zinsen ab Kaufpreiszahlung
Landgericht Mönchengladbach 11 O 350/18
Das Landgericht Mönchengladbach hat einem Seat-Fahrer im Abgasskandal mit Urteil vom 29. November 2019 nicht nur Schadensersatz, sondern auch Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises zugesprochen (Az.: 11 O 350/18).
„Erfreulich ist, dass das Gericht meinem Mandanten Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises im Oktober 2014 und nicht erst seit Rechtshängigkeit im September 2018 zugesprochen hat. Das macht schon einen großen finanziellen Unterschied aus“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der das Urteil erstritten hat.
Der Kläger hatte den Seat Ibiza 1,2 TDI im Jahr 2014 als Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. In dem Fahrzeug ist der durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordene Dieselmotor des Typs EA 189 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Nach dem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt ließ der Kläger zwar das Software-Update aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend.
Seine Klage hatte vor dem LG Mönchengladbach Erfolg. Das Gericht führte aus, dass die Abgaswerte manipuliert wurden, um die Produktionskosten niedrig zu halten und technisch einwandfreie, aber teurere Lösungen zu vermeiden. Dabei seien die Abgasmanipulationen gegenüber Behörden und Verbrauchern planmäßig verschleiert und die Umwelt geschädigt worden.
Dem Käufer sei schon durch den Abschluss eines wirtschaftlich nachteiligen Kaufvertrags ein Schaden entstanden, so das Gericht. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. Der Kläger hatte den Seat für rund 12.950 Euro gebraucht gekauft. Abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen ca. 70.000 km in Höhe von ca. 3.600 Euro, erhält er 9.300 Euro plus Zinsen zurück.
Zudem habe der Kläger auch Anspruch auf Zinsen seit Zahlung des Kaufpreises, entschied das Gericht. „Dadurch wird der Abzug einer Nutzungsentschädigung zumindest teilweise wieder ausgeglichen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.
Das Urteil ist ein weiterer Beleg, dass sich Schadensersatzansprüche gegen VW im Abgasskandal hervorragend durchsetzen lassen. „Dabei rücken auch die Fragen der Nutzungsentschädigung und des Zinsanspruchs zunehmend in den Fokus. Das ist auch für geschädigte Verbraucher wichtig, die sich von der Musterfeststellungsklage gegen VW wieder abgemeldet haben und nun ihre Ansprüche im Wege einer Einzelklage durchsetzen möchten“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Bekanntlich hat sich der VW-Abgasskandal nicht auf Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 beschränkt, sondern auch Fahrzeuge der Marken VW, Audi und Porsche mit den größeren Dieselmotoren erfasst. Dr. Hartung: „Auch hier können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.“