VW muss Golf im Dieselskandal zurücknehmen
Landgericht Krefeld 2 O 390/19 - Urteil vom 26.02.2020
Mit Urteil vom 26. Februar 2020 entschied das Landgericht Krefeld, dass Volkswagen einen vom Dieselskandal betroffenen VW Golf 1,6 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az. 2 O 390/19). Das Urteil hat Hartung Rechtsanwälte erstritten. Die Klägerin hatte den VW Golf 1,6 Liter TDI im Juni 2012 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der durch den Abgasskandal bekannt gewordene Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut.
Nach Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt ließ die Klägerin das Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend. Die Klage hatte Erfolg. Durch die Abgasmanipulationen sei die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadensersatz. Der Kaufvertrag sei rückabzuwickeln, so das LG Krefeld.