LG Bielefeld spricht Skoda-Käufer Schadensersatz zu
LG Bielefeld 7 O 244/17
Vom Abgasskandal sind auch die VW-Töchter Audi, Skoda und Seat betroffen. Auch hier können die geschädigten Käufer Ansprüche gegen die Volkswagen AG geltend machen. Das Landgericht Bielefeld hat mit Urteil vom 7. Februar 2019 dem Käufer eines Skoda Superb Schadensersatz zugesprochen, weil er durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde (Az.: 7 O 244/17).
Der Kläger hatte den Skoda Superb Combi Active 1,6 Liter TDI im August 2014 gebraucht gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor EA 189 verbaut, bei dem eine Software in der Motorsteuerung dafür gesorgt hat, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand eingehalten, im regulären Straßenverkehr aber deutlich überschritten wurden. Um die Abgasmanipulationen zu beseitigen, sollte ein Software-Update aufgespielt werden, was der Kläger jedoch ablehnte. Er verlangte stattdessen die Rückabwicklung des Kaufvertrags, da er arglistig getäuscht und betrogen worden sei.
Das LG Bielefeld gab der Klage weitgehend statt. Der Kläger habe einen Anspruch auf Schadensersatz, weil er durch die Verwendung der Manipulationssoftware vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei. Aufgrund der geheim gehaltenen Abgasmanipulationen hätten Verbraucher ein Fahrzeug gekauft, das einen Sachmangel aufweise. Dies sei für den Vorstand der Volkswagen AG zwingend ersichtlich gewesen – auch wenn es sich um ein Fahrzeug einer VW-Tochter wie Skoda handelt, so das LG Bielefeld.
Die Schädigung der Kunden sei billigend in Kauf genommen worden. Der Schaden sei auch nicht dadurch entfallen, dass ein Software-Update für das Fahrzeug angeboten wurde.
Volkswagen müsse dem Kläger den entstandenen Schaden ersetzen und den Skoda Superb zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Für die gefahrenen Kilometer kann VW allerdings eine Nutzungsentschädigung berechnen, urteilte das LG Bielefeld. Dabei ging das Gericht von einer zu erwartenden Laufleistung von 300.000 Kilometern bei der Berechnung des Nutzungsersatzes aus. Da der Kläger rund 66.000 Kilometer mit dem Skoda Superb gefahren ist, muss er sich dafür einen Nutzungsersatz von knapp 6.500 Euro anrechnen lassen. „Dafür hat er das Fahrzeug immerhin knapp 5 Jahre genutzt. Ob VW überhaupt Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat, ist rechtlich umstritten. Zuletzt haben beispielsweise die Landgerichte Augsburg oder Gera entschieden, dass dieser Anspruch nicht besteht. Doch selbst wenn ein Nutzungsersatz angerechnet wird, lohnt es sich in den meisten Fällen, den Schadensersatzanspruch durchzusetzen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Dass dieser Schadensersatzanspruch besteht, haben inzwischen zahlreiche Gerichte entschieden, da VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. „Schadensersatzansprüche können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden, bevor sie verjähren“, so Dr. Hartung.