Porsche Cayenne - Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Landgericht Stuttgart 24 O 140/19
Auch wenn die Motoren von Audi geliefert wurden, muss die Porsche AG für Abgasmanipulationen bei ihren Fahrzeugen geradestehen. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 12. November 2019 (Az.: 24 O 140/19). Das Gericht entschied, dass Porsche einen von Abgasmanipulationen betroffenen Cayenne S 4,2 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für den Porsche Cayenne 4,2 Liter Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 einen Rückruf angeordnet. Grund ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung. Das LG Stuttgart entschied nun, dass Porsche den Kläger durch die Abgasmanipulationen sittenwidrig geschädigt habe und zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Aus Profitstreben seien Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und Aufsichtsbehörden und Verbraucher systematisch getäuscht worden. Auch wenn die betroffenen Dieselmotoren von der Konzernschwester Audi geliefert wurden, müsse Porsche dafür die Verantwortung übernehmen, so das LG Stuttgart.
Zumindest ein Mitarbeiter von Porsche müsse Kenntnis von den Abgasmanipulationen gehabt haben und Porsche hafte auch für diesen Mitarbeiter als Verrichtungsgehilfen.
Der Kläger sei durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Der Schaden sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags über ein so nicht gewolltes Fahrzeug entstanden. Dieser Schaden könne auch durch die Installation eines Software-Updates nicht beseitigt werden. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, so das LG Stuttgart. Porsche muss den Cayenne daher zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.
„Auch bei den größeren V6- und V8-Diesemotoren, die in diversen Modellen von Porsche, Audi oder VW verwendet werden, wurden unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet. Wie inzwischen eine Reihe von Urteilen zeigt, bestehen auch bei diesen Fahrzeugen gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.