Schadensersatz für Käufer eines VW Tiguan
LG Mönchengladbach 6 O 381/18, Urteil vom 31.07.2019
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat für die Käuferin eines vom Abgasskandal betroffenen VW Tiguan Schadensersatz durchgesetzt. VW habe die Käuferin durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und müsse den Tiguan daher zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
Daher muss VW den Tiguan der Klägerin nun zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Für die gefahrenen ca.88.000 km mit dem Fahrzeug muss sich die Klägerin allerdings einen Nutzungsersatz in Höhe von ca. 9.000 Euro anrechnen lassen.