Noch keine Verjährung im Dieselskandal - Schadensersatz bei Audi Q3
Landgericht Trier 5 O 463/19 - Urteil vom 09.04.2020
Hartung Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadensersatz bei einem Audi Q3 durchgesetzt. Das Landgericht Trier hat VW am 9. April 2020 verurteilt, einen Audi Q3 mit dem Motor EA 189 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten (Az.: 5 O 463/19). Der Kläger hatte den Audi Q3 für ca. 38.500 Euro gekauft und fuhr knapp 85.000 Kilometer mit dem Wagen. Nach Abzug der Nutzungsentschädigung in Höhe von 13.100 Euro erhält er noch ca. 25.400 Euro plus Zinsen.
Das Gericht stellte zudem klar, dass die Schadensersatzansprüche nicht verjährt sind und machte auch deutlich, dass die Verjährungsfrist möglicherweise noch gar nicht begonnen hat. Da es noch kein höchstrichterliches Urteil durch den BGH gebe, sei die Rechtslage ungeklärt. Dadurch könne sich der Beginn der Verjährung verzögern. Ein erstes Urteil des BGH im Abgasskandal wird am 25. Mai 2020 erwartet.