Schadenersatz von Facebook/Meta fordern!
Aufgrund des riesigen Datenlecks von 2021 muss die Facebook-Mutter Meta Irland 265 Millionen Euro Strafe zahlen. Deutsche Nutzer haben zudem das Recht, von Facebook Schadensersatz in einer Höhe von bis zu 5.000 Euro zu erhalten.
2021 wurden sensible Daten von mehr als einer halben Milliarde Personen aus einer Sicherheitslücke des Facebook-Netzwerks erbeutet und im Internet veröffentlicht. In einem Hackerforum wurden damals 533 Millionen Telefonnummern, E-Mail-Adressen und teilweise auch der Wohnort der Nutzerinnen und Nutzer. Meta muss nun in Irland 265 Millionen Euro Strafe wegen des Datenlecks zahlen. „Die irische Datenschutzbehörde DPC teilte […] mit, sie habe ihre Untersuchungen zu dem Fall aus dem April 2021 abgeschlossen. Die Datenschutzbehörden der übrigen EU-Mitglieder hätten mit der irischen Behörde zusammengearbeitet und stimmten der Entscheidung zu.“ Darüber berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in seiner Online-Ausgabe.
Weiter berichtet der Spiegel, dass allein in den vergangenen 14 Monaten Meta 17 Millionen Euro, die Meta-Tochter WhatsApp 225 Millionen Euro und die ebenfalls zu Meta gehörende App Instagram 405 Millionen Euro wegen Verstößen gegen Datenschutzregeln zahlen musste. Zusammen mit der aktuell verkündeten Entscheidung summieren sich die Strafzahlungen laut „Spiegel“ für Meta damit auf über 900 Millionen Euro.
Nutzer haben in dem Zusammenhang das Recht, von Facebook Schadensersatz zu erhalten. Auf der Grundlage des persönliches Auskunftsrechts nach Art. 15 Datenschutz-Grundversordnung (DSGVO) können Nutzer Auskunft gegenüber Facebook verlangen, ob sie vom Datenleck betroffen sind. „Wird keine oder eine unvollständige Auskunft erteilt, kann sich daraus ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO ergeben. Nutzer haben dann das Recht, von Facebook Schadensersatz in einer Höhe von bis zu 5.000 Euro sowie Auskunft über die Verarbeitung der persönlichen Daten und Unterlassung für die Zukunft zu verlangen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
„Wir sind der Auffassung, dass die unterlassene Benachrichtigung der Betroffenen eine Pflichtverletzung gegenüber den Verbrauchern darstellt, die Schadensersatzansprüche nach sich zieht. Damit wird die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile rasant zunehmen“, ist sich Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung sicher.
Diese Möglichkeit haben bereits zwei Landgerichte in Deutschland bestätigt. In einem Versäumnisurteil vom 18. Oktober 2022 (Az.: 5 O 1809/22) hat das Landgericht Oldenburg Meta Platforms dazu verurteilt, einen immateriellen Schadensersatz aus Ausgleich für die Datenschutzverstöße in Höhe von 2.000 Euro und weitere 1.000 Euro für die Nichterteilung einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden außergerichtlichen Datenauskunft jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Bereits im September ist in diesem Komplex das erste Urteil gegen Facebook ergangen. Nach dem Versäumnisurteil des Landgerichts Zwickau (Urteil vom 14. September 2022, Az.: 7 O 334/22) musste Facebook 1.000 Euro Schadenersatz an einen Betroffenen des Datenlecks zahlen. Die relativ niedrige Höhe von 1.000 Euro resultierte nur daraus, dass der dortige Kläger nicht mehr in seinem Klageantrag von Facebook gefordert hatte.
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