Schadenersatz für zehn Jahre alten Mercedes-Benz E 220 CDI
Trotz einer Laufleistung von fast 160.000 Kilometer hat ein geschädigter Verbraucher vor dem Landgericht Stuttgart 14.431,70 Euro Schadenersatz erhalten. Insgesamt nennt das Landgericht Stuttgart sechs unzulässige Abschalteinrichtungen in dem Mercedes-Benz E 220 CDI.
Besitzer älterer Dieselfahrzeuge der Daimler AG können aufatmen: Immer mehr Gerichte bestätigen die Schadenersatzpflicht der Daimler AG auch bei vielgefahrenen Autos. Das zeigt beispielsweise ein Urteil des Landgerichts Stuttgart (Urteil vom 15.06.2021, Az.: 19 O 135/20).
Die Daimler AG wurde verurteilt, an die Klagepartei 14.431,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 15.117,71 vom 24. Dezember 2020 bis zum 7. Juni 2021 und aus 14.431,70 seit dem 8. Juni 2021 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs Mercedes-Benz E 220 CDI mit dem Motor OM651 und der Abgasnorm Euro 5. Die Erstzulassung des Fahrzeugs erfolgte am 24. Mai 2011, der geschädigte Verbraucher erwarb den Wagen für 21.800 Euro am 25. Juli 2016 mit einem Kilometerstand von 86.355 Kilometern. Am 6. Juni betrug die Laufleistung 158.566 Kilometer. Das Fahrzeug unterliegt einem amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts, gegen den die Daimler AG Widerspruch eingelegt hat.
Das Gericht schreibt unter anderem zur Begründung der Schadenersatzpflicht nach § 826 BGB: Die Motorsteuerung verwendet das sogenannte geregelte Kühlmittelthermostat. Dieses hat einen beschränkten Einsatzbereich im Rahmen der Warmlaufphase des Motors unter definierten Bedingungen. Im Bereich des Warmlaufs wird dann die eigentliche Öffnungstemperatur des Kühlmittelthermostats von 100 Grad auf 70 Grad Celsius herabgesenkt, wodurch früher der große Kühlmittelkreislauf geöffnet und der Motor stärker gekühlt wird beziehungsweise sich langsamer erwärmt. Zudem wird die Abgasrückführung temperaturabhängig gesteuert (Thermofenster). Nach einer Zeit von 1200 Sekunden oder 2000 Sekunden wechselt die Motorsteuerung in einen weniger effektiven Abgasmodus.
„Insgesamt nennt das Landgericht Stuttgart sechs unzulässige Abschalteinrichtungen in dem Mercedes-Benz E 220 CDI. Dazu gehören neben der Kühlmittel-Temperatur-Regelung, der Zeiterkennung und dem Thermofenster die sogenannte Slipguard-Funktion, welche anhand der Geschwindigkeit und der Beschleunigung des Fahrzeugs erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und auf dem Prüfstand in einem Fahrmodus mit niedrigem Schadstoffausstoß schaltet. Ebenso weist das Gericht auf die Funktion Bit 15 hin, welche nach Zurücklegen einer Strecke von 25 Kilometern nach einem Kaltstart die Abgasreinigung zurückfährt, und auf die einer Schalt-Einstellung des Getriebes, welche erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und daraufhin ein Schaltprogramm aktiviert, welches besonders wenige Schadstoffe produziert“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Er betont: Bei der Daimler AG sind flächendeckend Mercedes-Benz-Dieselfahrzeuge vom Abgasskandal betroffen. Die Bandbreite der Urteile zeigt, dass der Weg über die Gerichte im Daimler-Abgasskandal der kürzeste Weg zu einer finanziellen Kompensation für geschädigte Verbraucher ist. „Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM622, OM626, OM642, OM651, OM654 und OM656. Diese sind flächendeckend über alle Modellreihen hinweg verbaut. Daher entscheiden Gerichte über alle Instanzen hinweg regelmäßig verbraucherfreundlich und sprechen geschädigten Fahrzeughaltern Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu.“