Rückzahlungspflicht im Online-Casino-Skandal von OLG bestätigt
Ein Spieler hatte beim Online-Glücksspiel rund 40.000 Euro verloren. Die beklagte Betreiberin des Online-Casinos wurde zur Rückzahlung der Verluste verpflichtet. Die Berufung hatte keinen Erfolg.
Es ist ein weiteres wichtiges Urteil im Online-Casino-Skandal. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (14. Zivilsenat) hat mit Urteil vom 6. April 2023 (Az.: 14 U 256/21) entschieden, dass ein Spieler seine Verluste aus dem Online-Glücksspiel zurückerhält. Das sind rund 40.000 Euro. Denn die Beklagte verfügte zwar für das Online-Glücksspiel über eine nach maltesischem Recht wirksame Erlaubnis. Über eine Glücksspiellizenz nach baden-württembergischem Recht verfügte die Beklagte nicht.
„Das führt dazu, dass der Verstoß eines Anbieters von Online-Glücksspielen gegen Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages zur Nichtigkeit des jeweiligen Spielvertrages führt. Das Oberlandesgericht bestätigt, dass die zwischen dem Kläger und der Beklagten abgeschlossenen Glücksspielverträge sind nach dem hier anwendbaren deutschen Recht nichtig gemäß § 134 BGB, weswegen die Beklagte zur Rückzahlung verpflichtet ist“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH . Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.
Der einschlägige § 134 BGB besagt, dass ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig ist, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit ohne Rechtsgrund. Ein Kläger hat daher in solchen Fällen Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seines Verlustes. Das heißt: „Zu der Zeit, in der die Verluste aufgelaufen sind, waren die Angebote von Online-Casinos grundsätzlich illegal. Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist Online-Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet also bis zu diesem Datum in Deutschland verboten“, sagt Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.
Das Oberlandesgericht weist auch auf einen Sonderaspekt im Online-Casino-Skandal hin. Ziele des Staatsvertrages waren nach § 1 GlüStV 2012 das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen, nämlich durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken, den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten, sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden und Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen, heißt es im Urteil.