Rückzahlung von Verlusten aufgrund von illegalem Online-Glücksspiel: Über 12.000 Euro für betroffenen Spieler zurück!
Gemäß einer Entscheidung des Landgerichts Offenburg wurde eine maltesische Betreiberin eines Online-Casinos dazu verpflichtet, einem geschädigten Verbraucher 12.235 Euro zuzüglich Zinsen zurückzuerstatten.
Ein weiterer Anbieter von Online-Glücksspielen aus Malta, die Firma Videoslots Limited, wurde vom Landgericht Offenburg (Aktenzeichen: 3 O 191/23) dazu verurteilt, der Klagepartei einen Betrag von 12.235 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13. Mai 2023 zu erstatten. Die Beklagte, die ihren Sitz in Malta hat, betreibt unter dem Namen „Videoslots“ verschiedene Online-Casino-Spiele im Internet. Die Beklagte verfügte weder über eine Glücksspiellizenz in Deutschland noch für das Bundesland Baden-Württemberg, in dem der Kläger seinen Wohnsitz hat.
“Der Kläger forderte daher die Beklagte aufgrund verschiedener Rechtsvorschriften zur Rückzahlung der Spieleinsätze bei einem Online-Casino-Spiel auf. Dies ergab sich aus seiner Sicht aus den Bestimmungen des § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der ungerechtfertigten Bereicherung. Die zwischen den Parteien geschlossenen Spielverträge wurden als nichtig angesehen, da sie gegen das gesetzliche Verbot gemäß § 4 des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 des BGB verstießen”, erklärte Dr. Gerrit W. Hartung, ein Rechtsanwalt aus Mönchengladbach (www.hartung-rechtsanwaelte.de), der auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen spezialisiert ist und sich auf die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos konzentriert. Dr. Gerrit W. Hartung hat das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Offenburg erwirkt.
Vor dem 1. Juli 2021 war das Veranstalten von Glücksspielen im Internet generell untersagt. Seit diesem Datum sind die Angebote zwar erlaubt, jedoch nur, wenn die Veranstalter im Besitz einer in Deutschland gültigen Lizenz sind. „Die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags umfassen unter anderem die Stärkung des Spielerschutzes in Deutschland, die Schaffung von Alternativen zu illegalem Glücksspiel, die Sicherstellung ordnungsgemäßer Durchführung legaler Glücksspiele und die Verhinderung von Spielsucht. Daher stehen die Gerichte regelmäßig auf der Seite geschädigter Spieler, um diese Schutzfunktion des Glücksspielstaatsvertrags umzusetzen“, betonte der Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.
Auch § 823 BGB und § 134 BGB sind laut Dr. Gerrit W. Hartung regelmäßig relevant für die Verurteilung zur Rückzahlung im Online-Casino-Skandal. Die Vorschrift des § 823 BGB besagt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.“
Auch § 134 BGB sei laut Dr. Gerrit W. Hartung in den Verurteilungen im Online-Casino-Skandal regelmäßig relevant. Diese Vorschrift besagt: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Das Gericht sah daher klar, dass die Beklagte im fraglichen Zeitraum aufgrund der Einzahlungen des Klägers einen Vermögensvorteil von 12.235 Euro erlangte. Die Leistung erfolgte ohne rechtliche Grundlage, da die Spielverträge aufgrund des Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstießen.