KBA ordnet Rückruf für Porsche Cayenne und Porsche Macan an
Schadensersatzansprüche
Schon im Mai 2018 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf für insgesamt rund 60.000 Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 TDI und Porsche Macan 3,0 Liter V6 TDI jeweils mit der Abgasnorm Euro 6 angeordnet. Grund für den Rückruf ist, dass das KBA unzulässige Abschalteirichtungen entdeckt hat, die zu einem erhöhten Ausstoß von gesundheitsgefährdenden Stickoxiden führen können.
Nach Freigabe eines Updates durch das KBA muss Porsche die Fahrzeuge in die Werkstatt zurückrufen, um die unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen und ein Update zu installieren. Da der Rückruf verpflichtend vom KBA anageordnet wurde, müssen die betroffenen Fahrzeughalter dem Rückruf auch nachkommen. Wer sich weigert das Update installieren zu lassen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
Es gab auch schon frühere Rückrufe für verschiedene Porsche mit Dieselmotoren wegen unzulässigen Abschalteinrichtungen. Auch wenn Porsche die Dieselmotoren nicht selbst gebaut, sondern sie von der Konzernschwester Audi bezogen hat, zeigen die Rückrufe, dass Porsche tief im Abgasskandal steckt. Für die betroffenen Porsche-Fahrer ist die Situation natürlich äußerst unbefriedigend, zumal sie auch noch den Wertverlust ihrer Fahrzeuge hinnehmen müssen.
Allerdings ist die Lage keineswegs aussichtslos. „Es bestehen gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen Porsche aufgrund der illegalen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Im VW-Abgasskandal wurde Volkswagen von zahlreichen Gerichten bereits zum Schadensersatz verurteilt, weil die Gerichte in den Abgasmanipulationen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Kunden sehen.
Mit einer ähnlichen Argumentation haben auch das Landgericht Stuttgart bzw. das Landgericht Kiel Porsche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zum Schadensersatz verurteilt. Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung habe Porsche die Kunden in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise geschädigt, so das LG Kiel.
„Auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, zeigen sie, dass gegen Porsche oder auch Audi als Hersteller der Motoren Schadensersatzansprüche geltend gemacht und durchgesetzt werden können, da sie die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt haben“, sagt Rechtsanwalt Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.