Rückruf für den Porsche Cayenne 3,0 V6 Diesel wegen unzulässiger Abschalteinrichtung
Anspruch auf mangelfreies Fahrzeug
Bekanntlich hat das Bundesverkehrsministerium kürzlich den Rückruf für den Porsche Cayenne 3,0 V6 Diesel angeordnet. Grund für den Rückruf soll der Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung sein, die dafür sorgt, dass das Fahrzeug auf dem Prüfstand deutlich bessere Abgaswerte erreicht als auf der Straße, berichteten verschiedene Medien Ende Juli.
Nun wendet sich Porsche an die betroffenen Kunden und kündigt den Rückruf mit der Aufspielung eines Software-Updates an. Das Software-Update zur Motorsteuerung liege dem Kraftfahrtbundesamt vor. Sobald es freigegeben ist, werde der Rückruf gestartet, heißt es in dem Schreiben, das Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, vorliegt. So weit, so gut. Doch alles andere in dem Schreiben ist nebulös und bringt keine Klarheit, warum konkret das Update notwendig ist. „Kein Wort zu den Ursachen für die – vorsichtig ausgedrückt – Unregelmäßigkeiten beim Schadstoffausstoß. Nur, dass diese Unregelmäßigkeiten bei den zugekauften Komponenten für die Motorsteuerung aufgetaucht seien. Dafür übernehme Porsche zwar die Verantwortung, doch das ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit. Die Frage ist doch, wie konnte es überhaupt dazu kommen, dass diese Komponenten in dem Porsche Cayenne verbaut wurden. Für mich hört sich das Schreiben so an, als solle der Kunde für dumm verkauft werden und Porsche wäscht seine Hände mehr oder weniger in Unschuld“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, der bereits zahlreiche geschädigte Porsche-Kunden vertritt.
Auch werden in dem Schreiben keine Auswirkungen des Updates etwa auf Leistung oder Verbrauch beschrieben. „Ob durch das Update die zulässigen Grenzwerte bei den Emissionen eingehalten werden können, ist fraglich. Experten haben dies schon häufiger auch bei anderen Autobauern angezweifelt. Ob mit Update oder ohne – Porsche hat mit diesem Rückruf Vertrauen verspielt. Versuchen Sie derzeit mal, einen betroffenen Porsche Cayenne Diesel wiederzuverkaufen. Der Wertverlust ist enorm“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung.
Für den erfahrenen Juristen bleibt für die Porsche-Kunden daher nur, rechtliche Schritte gegen den Autobauer einzulegen: „Die Kunden haben einen Anspruch auf ein Fahrzeug ohne Mängel und, wenn die Mängel nicht behoben werden können, auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags.“
Alternativ dazu kann auch der Widerruf des Kredits zur Autofinanzierung geprüft werden. Der ist möglich, wenn das Fahrzeug über eine Autobank finanziert wurde und der Bank Fehler bei den Widerrufsinformationen unterlaufen sind. Durch den erfolgreichen Widerruf wird dann auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Im Idealfall wurde das Fahrzeug nach dem 13. Juni 2014 finanziert. Dann muss der Kunde ggf. noch nicht einmal einen Nutzungsersatz zahlen.