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Mercedes GLK 220 CDI 4x2 - Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

Kraftfahrt-Bundesamt ordnet Rückruf an

Mercedes GLK 220 CDI 4x2 - Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

Daimler muss Modelle des Mercedes GLK 220 CDI 4×2 mit dem Motor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 zurückrufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf angeordnet und am 27. Januar 2020 veröffentlicht.

Grund für den verpflichten Rückruf ist nach Angaben des KBA, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden muss. Betroffen von der Maßnahme sind laut KBA weltweit 8680 Fahrzeuge der Baujahre 2012 bis 2015, davon vermutlich rund 3500 in Deutschland.

Der Rückruf für den Mercedes GLK 220 CDI 4×2 mit der Abgasnorm Euro 5 kommt nicht überraschend. Schon im Juni 2019 hatte die Behörde den Rückruf für Modelle des Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit der Abgasnorm Euro 5, die zwischen 2012 und 2015 produziert wurden, angeordnet.

Dabei ging es um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Sie verzögert die Aufwärmung des Motoröls, so dass weniger Stickoxide ausgestoßen werden.

Allerdings ist die Funktion nur auf dem Prüfstand aktiviert, so dass hier die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten, während sie im realen Straßenverkehr überschritten werden. Während Daimler die Funktion für legal hält, hat das KBA sie als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft.

Da die Funktion auch in anderen Mercedes-Modellen verwendet wird, war damit zu rechnen, dass es weitere Rückrufe geben wird. Nach interner Prüfung meldete Daimler dem KBA im Herbst 2019 den Mercedes GLK 200 / 220 CDI 4×2 mit der Abgasnorm Euro 5. Das Emissionsverhalten sei vergleichbar mit der bemängelten Funktion beim GLK 220 CDI 4Matic. Dabei geht es um Fahrzeuge der Baujahre 2012 bis 2015. Das KBA hat den Rückruf nun veröffentlicht.

Auf die betroffenen Mercedes-Kunden kommt voraussichtlich ein Software-Update zu. Welche Auswirkungen das Update auf den Motor hat, ist ungewiss. „Es besteht aber auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Der BGH hat bereits festgestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen und der Käufer Anspruch auf Ersatz hat. Verschiedene Gerichte haben Daimler inzwischen wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadensersatz verurteilt.