Rückerstattung von Geldern durch Online-Casino: Landgericht Essen fällt verbraucherfreundliches Urteil aufgrund illegalen Online-Glücksspiels ohne deutsche Lizenz!
Ein geschädigter Spieler hat vor dem Landgericht Essen erfolgreich Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche geltend gemacht, um verlorene Einsätze bei unerlaubtem Online-Glücksspiel von einer Plattform für Online-Glücksspiele zurückzuerhalten.
Der Spieler hatte im Jahr 2018 auf den Plattformen „RoxyPalace“ und „32Red“ an öffentlichen Glücksspielen teilgenommen, darunter virtuelle Automatenspiele und Casinospiele wie Roulette. In diesem Zeitraum zahlte der Kläger insgesamt 8750 Euro für die von der Beklagten angebotenen Online-Glücksspiele ein. Aufgrund ausbleibender Auszahlungen erlitt der Kläger einen Verlust in Höhe von genau dieser Summe. Die Einzahlungen wurden über das in Deutschland geführte Giro- bzw. Kreditkartenkonto des Klägers abgewickelt.
Das Landgericht Essen (Az.: 11 O 169/23) hat nun die Beklagte verurteilt, dem Kläger einen Betrag von 8750 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. Juli 2023 zu erstatten. Zusätzlich wurde die Beklagte dazu verpflichtet, dem Kläger die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1019,83 Euro zu erstatten und die Gerichtskosten zu tragen. In dem Urteil wurde betont: „Das Verbot des Glücksspielstaatsvertrags soll dazu dienen, die Ausnutzung der Anonymität des Internets für Folgekriminalität zu verhindern und die Spieler vor Spielsucht zu schützen. Die öffentliche Ordnung und die Gesundheit sind wichtige Gemeinwohlziele.“
„Unabhängig von der Absicht, Gewinn zu erzielen, handelte der Kläger hier als Verbraucher. Die Beklagte hat die Gelder ohne rechtlichen Grund von ihm erhalten. Der Vertrag ist gemäß § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nichtig, da er gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags verstößt. Die Beklagte hat in diesem Sinne im Internet öffentliches Glücksspiel ohne die erforderliche Erlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland angeboten“, erklärte Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de).
Diese Kanzlei ist auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen spezialisiert und hat sich neben der Beratung von Abgasskandal-Betroffenen auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung hat das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Essen erwirkt.
Diese Ansicht bedeutet, dass der Kläger die Rückerstattung der Glücksspieleinsätze verlangen kann. Gemäß dieser Vorschrift war es im fraglichen Zeitraum, in dem der Kläger Einzahlungen in dieser Höhe auf das bei der Beklagten geführte Spielerkonto tätigte, verboten, diese Glücksspiele im Internet zu veranstalten. Insbesondere § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unter der Überschrift „Gesetzliches Verbot“ wurde gemäß dem Glücksspielrechtsexperten Dr. Gerrit W. Hartung in dieser verbraucherfreundlichen Rechtsprechung angewandt. Dort heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, es sei denn, es ergibt sich etwas anderes aus dem Gesetz.“
Übrigens, wenn Sie mit einem Beschuldigtenbogen von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft aufgrund Ihrer Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel gemäß § 285 StGB konfrontiert werden oder bereits konfrontiert wurden, steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung gerne zur Verfügung, um Sie zu beraten und zu unterstützen. In solchen Fällen gibt es hervorragende Verteidigungsmöglichkeiten aufgrund des fehlenden Tatvorsatzes. Sie müssen sich daher letztendlich keine Sorgen machen.