Restschadensersatz nach § 852 BGB - OLG Oldenburg positioniert sich im Abgasskandal
Ein aktuelles Urteil vor dem Oberlandesgericht Oldenburg zeigt, dass im Dieselabgasskandal auch für Fahrzeuge älteren Baujahrs noch Schadenersatz erstritten werden kann. Hintergrund sind die Regelungen zum Restschadensersatz nach § 852 BGB.
In den Dieselabgasskandal kommt weitere Bewegung. Denn nun ist es einmal mehr klargeworden, dass auch Haltern älterer Fahrzeuge unter gewissen Umständen Schadenersatz zusteht. Hintergrund sind die Reglungen zu Ansprüchen aus § 852 BGB im Rahmen eines „Restschadensersatzanspruchs“: „Nach dieser Bestimmung hat der Ersatzpflichtige selbst nach Verjährung des Schadenersatzanspruches nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben, was er durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten erlangt hat. Zu berücksichtigen ist insoweit, dass der Anspruch aus § 852 BGB weiterhin ein deliktischer Schadensersatzanspruch ist“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
In dem Rahmen müssen die von Autoherstellern erschlichene finanzielle Vorteile an die Geschädigten zurückgegeben werden, und die Verjährung tritt frühestens nach zehn Jahren ab Kauf ein. Nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits deliktische Ansprüche zugesprochen hat, stehen die Schadensersatzansprüche den geschädigten Dieselkäufern aus § 852 BGB in jedem Fall zu.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat diesen Anspruch auf Restschadensersatz nach § 852 BGB bestätigt (Urteil vom 29.10.2021, Az.: 6 U 94/21 zu Az.: 6 O 2518/20 Landgericht Osnabrück). Auf die Berufung des Klägers wurde das erstinstanzliche Urteil unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und die Volkswagen AG verurteilt, an den Kläger 21.334,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26. Oktober 2020 zu zahlen.
„In dem streitgegenständlichen Volkswagen ist der Motor EA189 verbaut, der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form einer Umschaltlogik versehen ist. Die Motorsteuerungssoftware erkennt laut Oberlandesgericht Oldenburg, ob sich das Fahrzeug auf einem technischen Prüfstand zur Ermittlung der Emissionswerte (Modus 1) oder im Straßenverkehr (Modus 0) befindet. Die Software verringert auf dem Prüfstand den Ausstoß von Stickoxid gegenüber dem normalen Fahrbetrieb; auf der Straße werden die maßgeblichen gesetzlichen Grenzwerte nicht eingehalten“, sagt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Jahr 2016 verkauft.
Dabei bezieht sich die Berufung auf die sekundäre Darlegungslast. „Deshalb obliege es der Beklagten, konkret vorzutragen, was sie aus dem Fahrzeugverkauf erlangt habe. Dazu habe die Beklagte indes nicht vorgetragen. Für das erlangte Etwas sei darauf abzustellen, was die Beklagte rein tatsächlich aus dem Verkauf erlangt habe; es sei auf den erlangten Geldbetrag, und nicht auf den erzielten Gewinn abzustellen“, heißt es.
Der Vorteil an der Regelung nach § 842 BGB: Verbraucher können auch nach Eintritt der Verjährung gegen wirtschaftliche Bereicherung eines Konzerns zum Beispiel durch Betrug ihren Schadensersatzanspruch durchsetzen. Dabei haben Verbraucher bis zu zehn Jahre nach Aufdeckung der Schädigung Zeit, sich rechtlich zu wehren – im VW-Abgasskandal wäre das bis mindestens 2025. Übrigens könnte die Verjährung im Februar 2021 von vorn beginnen. Dann befasst sich der BGH mit der Legalität des für den Motorentyp EA189 entwickelten Software-Updates, das VW betroffenen Fahrzeugen aufspielte. Dieses sollte die Fahrzeuge sauber machen. Doch es soll ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalten. Aufgrund dessen bestehen daher neue Möglichkeiten für geschädigte Verbraucher.
Das Dieselgate 2.0 bezüglich des VW-Nachfolgemotors des Typs EA288 der Abgasnorm Euro 6 hingegen ist auf keinen Fall von der etwaigen Verjährungsproblematik des VW-Vorgängermotors des Typs EA189 betroffen und somit noch lange nicht beendet. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Gerichte den geschädigten Dieselkäufern in den nächsten Jahren zudem weitreichende Schadensersatzansprüche zusprechen werden.
Wir haben eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listen dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind: VW Dieselskandal EA288