Red Rhino Limited muss 14.638 Euro zurückzahlen
In einem weiteren siegreichen Urteil gegen die Firma Red Rhino Limited hat das Landgericht Zwickau eine verbraucherfreundliche Position im Skandal um illegales Online-Glücksspiel eingenommen und die Anbieterin Red Rhino Limited zur Rückerstattung der Verluste eines Spielers verurteilt. Die Leistungen des Klägers wurden als rechtlich ungültig angesehen.
Die in Malta ansässige Red Rhino Limited bietet im Internet Glücksspiele an, insbesondere Casino-Spiele wie Roulette und Spielautomaten, über eine für deutsche Nutzer zugängliche Website. In dem Zeitraum zwischen dem 11. August 2021 und dem 3. Dezember 2021 häufte ein Verbraucher Verluste in Höhe von insgesamt 14.638 Euro an. Zu dieser Zeit verfügte die Beklagte nicht über die erforderliche Konzession in der Bundesrepublik Deutschland, die es ihr erlaubt hätte, Online-Glücksspiele anzubieten (Aktenzeichen: 1 O 701/22). Die Beklagte wurde außerdem zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt.
Der Kläger behauptet, er habe nicht gewusst, dass die von der Beklagten angebotenen Online-Glücksspiele nicht legal waren. Die Medienberichterstattung zu diesem Thema hatte er nicht verfolgt. Als Verbraucher konnte er darauf vertrauen, dass ein Unternehmen, das sich auf dem Markt positioniert, die geltenden Gesetze und Bestimmungen einhält. Außerdem gewährte die Beklagte nach erfolgreicher Registrierung einen barrierefreien Zugang zu den Online-Glücksspielen unter einer deutschen Domain. Es wurden keine Anzeichen für eine rechtswidrige Aktivität seitens der Beklagten gesetzt, so Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft, die sich auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen spezialisiert hat und Ansprüche von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos durchsetzt. Dr. Gerrit W. Hartung hat das Urteil zugunsten des Verbrauchers gegen Red Rhino Limited erstritten.
Das Landgericht Zwickau hat die Argumente der Beklagten nicht akzeptiert. Red Rhino Limited bestritt die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts und die Verbrauchereigenschaft des geschädigten Spielers. Sie argumentierte außerdem, dass die Online-Glücksspiele nicht gesetzwidrig waren, da sie von der maltesischen Glücksspielaufsicht lizenziert und strengen Spieler- und Verbraucherschutzmaßnahmen unterworfen waren. Demnach sei ihr Online-Angebot legal, da es gegen den entsprechenden Glücksspielstaatsvertrag nicht verstoße.
Das Landgericht Zwickau betonte jedoch, dass die Leistungen des Klägers ohne rechtliche Grundlage erbracht wurden. Dies bezieht sich, wie in vielen anderen Fällen, auf das Verbot von Online-Glücksspielen gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag. Gemäß § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags in der Version von 2012 war die Veranstaltung oder Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen in Deutschland nahezu vollständig untersagt. Ab dem 1. Juli 2021 wurde dieses Verbot teilweise aufgehoben, und Betreiber können seither Lizenzen beantragen. Dennoch verfügen die meisten Anbieter von Online-Glücksspielen in Deutschland bis heute nicht über die erforderliche Lizenz. Daher bleiben ihre Angebote illegal, was bedeutet, dass auch Verluste nach dem 1. Juli 2021 einen Anspruch auf Rückerstattung begründen können, wie Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung betont.