Rechtsanwalt Rechtsberatung für Betriebsräte
Betriebsräte sind essenziell für jeden Betrieb. Daher ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt bei komplexen Fragen von großer Bedeutung. Erfahren Sie hier, warum Ihr Betriebsrat sich einen Anwalt hinzuziehen sollte!
In welchen Situationen und auf welche Weise Betriebsräte einen Rechtsanwalt benötigen
Haben Sie als Betriebsrat juristische Herausforderungen? Droht Ihr Arbeitgeber mit einer Betriebsänderung oder Kündigung? Sind die Klauseln in Vertriebsvereinbarungen unverständlich?
Als Betriebsrat tragen Sie eine große Verantwortung. Die Vertretung der Arbeitnehmer und die wirtschaftliche Lage des Betriebs sind Ihnen wichtig. Bei der Betriebsratsarbeit treten oft komplexe juristische Fragen auf: Das Arbeitsrecht berechtigt Sie dazu, auf Kosten des Arbeitgebers einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Als Rechtsberatung oder Sachverständiger vertrete ich den Betriebsrat vor Gericht und außergerichtlich vor der Einigungsstelle.
Im Falle einer Kündigung, Betriebsänderung oder bei arbeitsrechtlichen Problemen: Mit meiner Unterstützung als Rechtsanwalt sind Sie als Betriebsrat gut beraten. Stehen Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber an?
So unterstütze ich Sie in der Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber
Damit ich Sie als Betriebsrat optimal unterstützen kann, sollten Sie Folgendes berücksichtigen:
- Vorgehen bei Beauftragung
- Um einen Rechtsanwalt zu engagieren, müssen Sie als Betriebsrat einen Beschluss fassen
- Dieser muss nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ordnungsgemäß sein. Unter anderem aus folgenden Gründen kann der Beschluss ungültig sein:
- Fehlerhafte Tagesordnungen
- Fehlerhafte Anwesenheit und Besetzung von Ersatzmitgliedern und Delegationen
- Fehler beim Zählen der Stimmen
- Befangenheit eines Betriebsratsmitglieds
- Freie Wahl
- Der Betriebsrat hat die freie Wahl, ob er sich gewerkschaftlich oder anwaltlich (und von welchem Rechtsanwalt) vertreten lassen möchte.
- Kosten
- Die Rechtsberatung wird vom Arbeitgeber finanziert. Dies ist unabhängig vom Ausgang des Prozesses und wer die klagende Partei ist. Der Betriebsrat darf einen Rechtsanwalt jedoch nicht völlig mutwillig oder für aussichtslose Verfahren engagieren.
- Die Anwaltskosten müssen in einem verhältnismäßigen Rahmen bleiben.
- Beauftragt der Betriebsrat einen Rechtsanwalt als unabhängigen Sachverständigen, muss er sich zuvor mit dem Arbeitgeber absprechen.
- Das Arbeitsgericht (AG) kann der Beauftragung eines juristischen Sachverständigen auch zustimmen, sollte sich der Arbeitgeber aus unsachlichen Gründen weigern.
- Umfang anwaltlicher Unterstützung
- Vertretung des Betriebsrats vor Gericht
- Außergerichtliche Begleitung bei alternativen Streitbeilegungsverfahren (etwa bei einer Einigungsstelle) auf Augenhöhe mit einem Rechtsanwalt
- Als unabhängiger Sachverständiger zur Klärung komplexer juristischer Fragen (wie etwa Rechtmäßigkeit eines Sozialplans)
Benötigen Sie noch eine juristische Beratung für Ihren Betriebsrat? Ich stehe Ihnen bei sämtlichen Fragen rund um das Individual- und Kollektivarbeitsrecht zur Seite.
Wie kann der Betriebsrat einen Rechtsanwalt beauftragen?
Benötigen Sie rechtlichen Beistand für den Betriebsrat? Laut BetrVG haben Sie das Recht auf einen Betriebsratsanwalt. Ob es um Kündigungen, Vertriebsvereinbarungen, Betriebsratsbeschlüsse oder Betriebsänderungen geht – ich stehe Ihnen zur Seite. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie durch außergerichtliche Rechtsberatung, als Vertretung bei der Einigungsstelle oder vor Gericht sowie als unabhängiger Sachverständiger.
Kontaktieren Sie mich jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung. Danach fassen Sie den Betriebsratsbeschluss und beauftragen Sie mich als Rechtsexperten. Wenn Sie mein Mandant sind, profitieren Sie von meiner langjährigen Praxiserfahrung. Im Gegensatz zu Gewerkschaften löse ich die Probleme einvernehmlich; zur Not setze ich Ihr Recht aber auch vor Gericht durch. Da nicht Sie als Betriebsrat, sondern der Arbeitgeber die Kosten trägt, kläre ich Sie gerne über die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf.
Beauftragen Sie jetzt einen Anwalt für Ihre Fragen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht!
Der Zeitpunkt der Durchführung der Wahlen
Gemäß § 13 BetrVG müssen Betriebsratswahlen alle vier Jahre zwischen dem 1. März und dem 31. Mai stattfinden.
Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen, in denen Wahlen außerhalb dieses Zeitraums in Erwägung gezogen werden können:
- Wahlen können bereits nach zwei Jahren durchgeführt werden, wenn die Anzahl der Arbeitnehmer oder regelmäßig Beschäftigten um die Hälfte oder mindestens um fünfzig gestiegen oder gesunken ist.
- Dies trifft auch zu, wenn eine Wahl erfolgreich angefochten wurde oder der Betriebsrat zurückgetreten ist.
- Wenn die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach dem Hinzufügen aller Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Anzahl gesunken ist.
- Im Falle der gerichtlichen Auflösung des Betriebsrats.
- Wenn im Unternehmen noch kein Betriebsrat existiert und daher die erstmalige Wahl stattfindet.
Diese Bestimmungen erlauben es mir, in besonderen Situationen außerhalb des regulären Wahlzyklus Betriebsratswahlen durchzuführen.
Wer ist wahlberechtigt und wer kann zur Wahl antreten?
Die Bestimmung des Betriebsrats, einschließlich seiner Größe und Zusammensetzung, orientiert sich an der Anzahl der (wahlberechtigten) Arbeitnehmer im Betrieb.
- Wahlberechtigt sind alle festangestellten Mitarbeiter des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Dies gilt auch für Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Betrieb tätig sind. Auch kurzfristig anwesende Leiharbeitnehmer, die jedoch planen, länger als drei Monate im Betrieb zu bleiben, werden berücksichtigt.
- Ab einer Unternehmensgröße von 101 Mitarbeitern wird die Größe des Betriebsrats ohne Unterscheidung zwischen wahlberechtigten und nicht wahlberechtigten Arbeitnehmern festgelegt. Hierbei zählt ausschließlich die Gesamtzahl der Mitarbeiter.
- Es ist wichtig, die Wählbarkeit zum Betriebsrat von der Wahlberechtigung zu unterscheiden.
- Um wählbar zu sein, müssen die Mitarbeiter sowohl wahlberechtigt sein (wie oben beschrieben) als auch eine sechsmonatige Betriebszugehörigkeit im aktuellen Betrieb oder einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns nachweisen.
- Personen, die aufgrund einer Straftat vorübergehend das öffentliche Wahlrecht verloren haben, sind nicht wählbar.
- In Betrieben, die weniger als sechs Monate bestehen, entfällt die Anforderung an die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit.
- Wenn Sie unsicher sind, wer wahlberechtigt und wer wählbar ist, helfe ich in meiner Kanzlei für Arbeitsrecht gerne weiter!
Umfang des Betriebsrats
Die Mitgliederzahl des Betriebsrats wird durch die festgelegte Anzahl bestimmt.
- Die Berechnungsgrundlage ist die Anzahl der wahlberechtigten Betriebsangehörigen.
- Mindestens fünf wahlberechtigte Personen sind erforderlich, um einen Betriebsrat zu gründen.
- Auch geplante, aber noch nicht besetzte Stellen für wahlberechtigte Arbeitnehmer werden mit einbezogen.
- In solchen Fällen besteht der Betriebsrat aus nur einer Person.
- In größeren Betrieben erhöht sich die Mitgliederzahl des Betriebsrats entsprechend der Anzahl der Beschäftigten.
- Seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2013 werden auch Leiharbeitnehmer, die zur Belegschaft des Entsendebetriebs gehören, bei der Berechnung der notwendigen Belegschaftsgröße berücksichtigt (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013, Az.: 7 ABR 69/11).
- Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder sowie die Betriebsgröße selbst sind nach oben hin offen.
- In Betriebsräten mit neun oder mehr Mitgliedern wird ein Betriebsratsausschuss gebildet, der die laufenden Geschäfte des Betriebsrats führt (gemäß § 27 Abs. 1 BetrVG).
Betriebsratszusammensetzung und Wahlberechtigung im Überblick
- Wenn die Zahl der wahlberechtigten Personen mindestens 21 beträgt, was drei Betriebsratsmitgliedern entspricht, gilt zusätzlich eine Geschlechterquote für die Zusammensetzung des Betriebsrats.
- Das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht hat Anspruch auf einen Anteil an Betriebsratsmitgliedern, der dem Verhältnis in der Unternehmensbelegschaft entspricht.
- Bei einer Belegschaft von mindestens 200 Arbeitnehmern muss mindestens ein Betriebsratsmitglied vollständig von seiner regulären Arbeit freigestellt werden.
- Gemäß § 38 BetrVG hängt die Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder von der Gesamtgröße der Belegschaft ab.
- Minderjährige Auszubildende sind vom Wahlrecht ausgeschlossen.
- Sie können jedoch eine separate Jugend- und Auszubildendenvertretung gründen, allerdings nur in Unternehmen, die bereits einen Betriebsrat haben.
- Diese Vertretung kann auch von Arbeitnehmern unter 18 Jahren sowie von Praktikanten und Werkstudenten gewählt werden.
- Leitende Angestellte sind ebenfalls nicht wahlberechtigt, haben aber die Möglichkeit, einen sogenannten Sprecherausschuss zu bilden.
Das geschieht nach der Wahl
Der Wahlvorstand ist gemäß § 18 WO verpflichtet, das Ergebnis der Betriebsratswahl im Betrieb bekannt zu geben. Innerhalb einer Woche nach der Wahl trifft sich der neu gewählte Betriebsrat zu seiner ersten Sitzung.
Während dieser Sitzung werden ein Vorsitzender und dessen Stellvertreter bestimmt. Bis zur Wahl des Betriebsratsvorsitzenden leite ich als Vorsitzender des Wahlvorstands die Sitzung.
Für die Beschlussfassung über Angelegenheiten benötigt der Betriebsrat eine Abstimmung. Entscheidungen werden in der Regel mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gemäß § 33 BetrVG getroffen, sofern keine anderen Regelungen bestehen.
Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht: So unterstütze ich Sie bei Betriebsratswahlen und Betriebsratsgründungen
Suchen Sie eine kompetente rechtliche Beratung und Unterstützung bei Betriebsratswahlen? Als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen zur Seite. Meine Kanzlei bietet umfassende rechtliche Expertise, um Ihnen bei der Organisation und Durchführung von Betriebsratswahlen zu helfen.
Meine Dienstleistungen umfassen
- die rechtliche Beratung zur Wahlordnung,
- die Unterstützung bei der Wahlvorstandsbildung sowie
- die Prüfung der Wahlvoraussetzungen.
- Ich bin auch bei außerplanmäßigen Wahlen oder erstmaligen Betriebsratswahlen in Ihrem Unternehmen an Ihrer Seite.
Mit meiner Hilfe minimieren Sie das Risiko kostspieliger Anfechtungsverfahren vor den Arbeitsgerichten und stellen einen stabilen Betriebsfrieden sicher. Verlassen Sie sich auf meine juristische Expertise, um Ihre Betriebsratswahlen reibungslos und rechtssicher durchzuführen.
Kontaktieren Sie mich noch heute, um Ihre Fragen zu Betriebsratswahlen zu besprechen und meine Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
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